Das der Mieter hier in so einem Fall immer aufkommen müsste kann so ohne weiteres nicht beantwortet werden. Der Vermieter hätte auf die Besonderheit einer Hausschließanlage hinweisen müssen. Selbst dann wenn der Verlust z.b. damit begründet wird das der Schlüssel in einen Fluß gefallen ist und ein Finder den Schlüssel nicht zu einer Wohnanlage zuordnen kann ist eine Erstattung der Neuanschaffung einer Schließanlage deren Kosten nicht auf den betreffenden Mieter abwälzbar.

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mietrecht kaution bei der rückgabe

hallo

ich hatte bis letztes jahr einen einraum wohnung

ich habe sie gekündigt da ich mit meiner verlobten zusammengezogen bin im übergabeprotokoll steht OHNE mängel
nun war ich vor kurzem da und fragte mal anch wie es aus sieht mit der kaution weil es ja nun auch schon fast ein jahr her ist da sagte der vermieter ja ist ok machen wir gleich zusammen mit der betriebskosten abrechnung

ja ich schaute am übernächsten tag auf mein konto und da sind nur 2 monatskaution eingegangen sprich statt 240 nur 160

ich fragte dann nochmal höflich nach was da los ist da meinten sie nur das ich briefe bekommen habe und da reperaturen enstanden sind

ich habe nie einen brief bekommen und mit mir hatte auch niemand darüber gesprochen das da mängel sein sollen und auf dem übergabeprotokoll steht auch das da keine mängel zu beseitigen sind

kennt sich da jemand ein bisschen aus bzw kann er mit sogar paragraphen nennen wo drin steht das der vermieter mir die summe zurück erstatt muss? auf grund der tatsache das er einfach meine kaution genommen hat ohne mit mir darüber zu sprechen was da die mängel sind und wieviel das kostet bzw warum er solange gewartet hat mit der kautionsrückgabe denn ich habe auch gelesen das er max. 6 monate zurückhalten darf wenn mängel sind

heißt ja für mich das er sich strafbar gemacht hat denn er hat mir nicht bescheid gesagt, geschrieben das da mängel sind bzw. entgegen des übergabe protokoll gehandelt und mein geld ohne grund zurück gehalten

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Bescheinigt der Vermieter in seinem Übergabeprotokoll das die Wohnung mangelfrei übergeben wurde schließt es einen Mangelbeseitigungsanspruch aus. Er kann für noch eine fristgemäße Betriebskostenabrechnung einen Teil der Kaution in der zu erwartenden Höhe allerdings noch einhalten. Hier ist nach der geschilderten Sachlage die letzte Betriebskostenabrechnung mit einem Guthaben von 5 € bereits erfolgt. Der Vermieter muss also die gesamte Kaution plus 5 € Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung sofort erstatten.

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Die entscheidente Frage ist was im Mietvertrag an der Wohnungsfläche zugesichert wurde. Der Vermieter begehrt hier eine Mieterhöhung auf Grund größerer Wohnfläche. Das muss er nicht Sie nachweisen welches auch hier keinesfalls von Belang wäre. Was in einem Gutachten steht ist zunächst nicht von Belang. Die Wohnung so mutmaße jetzt hier wurde ohne explizite Flächenangabe zu einem festen Mietpreis vermietet. Ein Mieterhöhungsbegehren kann der Vermieter dann nur auf Grundlage des bisherigen Mietpreises unter der gesetzlichen Vorgaben erreichen. Warten Sie die Begründung in seinem Mieterhöhungsverlangen ab und stellen es hier zur Diskusion wieder ein.

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Das hier wohl angedachte Gesetz im Meldewesen ist dahin auszulegen das Mieter sich nicht mehr abmelden müssen. Eine Anmeldung am neuen Wohnsitz hat der Mieter 1-2 Wochen nach Einzug zu tätigen. Diese elektronische Meldeverfahren wurde im April 2001 eingeführt. Sie bewerben sich um eine neue Wohnung? Dann lassen sie sich der einfachhaler eine Meldebescheinigung am jetzigen Wohnort ausstellen.

Erkenne das Prob jetzt nicht? Sie wollen etwas...... :-)

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Wieviel Hunde dürfen auf einem Erholungsgrundstück (Pacht) gehalten werden?

Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt wieviele Hunde auf einem Freizeit.-und Erholungspachtgrundstück gehalten werden dürfen / sich auf dem Grundstück bewegen dürfen ??? Ich habe ein 800qm großes Pachtgrundstück ohne Dauerwohnrecht, da es sich lt. Pachtvertrag um ein Freizeit.- und Erholungsgrundstück handelt. In dem Pachtvertrag selber ist keine Klausel drin, aus der hervorgeht 1. wieviele Hunde ich maximal haben darf und 2. auch keine, dass ich mir diese genehmigen lassen muss (wie es oft in Wohnungsmietverträgen deklariert ist)

Ich habe 6x Sib. Huskies mit dennen ich den den Schlittenhundesport betreibe. In den Sommermonaten halte ich mich überwiegend auf dem Pachtgrundstück auf, welches sich in einem Wohn Mischgebiet befindet. Also drum herum EFH und dazwischen vereinzelt Pachtgrundstücke. Nun haben sich Nachbarn bei der Stadtverwaltung beschwert und diese wollen den Pachtvertrag fristlos kündigen, wenn ich den Hundebestand nicht reduziere auf zwei -> sozusagen Vier von dennen zu Hause lasse in der Hauptwhg. und auf dem Freizeit Grundstück sich nur dann zwei befinden. Da ich sehr viel Geld schon in das Grundstück investiert habe möchte ich nun nicht unbedingt klein beigeben und überlege dagegen zu klagen.

Wie sieht nun die wirkliche Rechtslage aus ?? Die Dame von der Verwaltung meinte: ein Pachtgrundstück ist der einer Mietwhg gleichgestellt und ich dürfte max. 2 Hunde darauf haben.

Freizeit ist doch gleich Hobby -> und mein Hobby ist nun mal Schlittenhundesport !!

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Pachtgrundstück auf, welches sich in einem Wohn Mischgebiet befindet.

Genau das ist das Problem. Grundsätzlich wird man hier kein Hundehaltungsverbot durchsetzen können, aber werden Nachbarn z.b. durch Hundegebäll gestört ist die Sachlage anders. Bei 6 Hunden auch bei Huskies die immer im Rudel leben sollten stellt es den Tatbestand einer Zucht dar. Was ihren Pachtvertrag angeht hier insbesondere der Kündigung ist es so das der Vermieter für den Fall das es keine Regelung im Pachtvertrag gibt zum Ende eines Pachthalbjahres kündigen kann. Ich empfehle Ihnen ein klärendes Gespräch mit dem Verpächter zu suchen.

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Obdachloser hat sich auf Balkon eingenistet

Auf meinem Balkon im Erdgeschoss hat sich seit etwa 2 Wochen ein Obdachloser eingenistet, der immer tagsüber, wenn ich nicht zu Hause bin, dort zu sein scheint und seine Sachen (Rucksack, Kissen, Getränke und Lebensmittel) dort lagert. Er ist auch nicht täglich da und ich konnte ihn auch noch nicht antreffen. Er legt mir, so wie ich es interpretiere, immer Lebensmittel zur "Bezahlung" auf meinem Balkontisch oder auf den Tritt. Ich habe, als ich es das erste mal gesehen habe, die Polizei gerufen, die die Sachen entfernt hat, also nur neben meinen Balkon gelegt hat, was aber das Problem nicht löst. Da es ein Studentenwohnheim ist, habe ich die Hausverwaltung informiert, die sich erst nicht dafür interessiert hat und mir dann nur angeboten hat, schnell zu kündigen. Als ich die Chefin kontaktiert habe, hat sie nur ein Schreiben aufgesetzt, das der Hausmeister auf die Sachen drapiert hat, darauf stand, dass er sich von dem Gelände entfernen soll. Etwa 4 Tage lang lagen die Lebensmittel und alles unberührt dort und es kamen sogar schon die Waschbären, die hier leider ansässig sind, und haben die Lebensmittel aus der Tasche heraus genommen. Als die Person das nächste mal da war, konnte ich wieder alle Sachen auf meinem Balkon finden, er hatte es sich wieder gemütlich in der Ecke gemacht. Meine Frage ist jetzt, da die Hausverwaltung und der Hausmeister trotz mehrmaliger Aufforderung nichts unternehmen wollen, möchte ich eine Mietminderung durchführen, kann aber keinen ähnlichen Fall finden, aber da ich meine gemietete Wohnfläche nicht voll nutzen kann, weil sich jemand dort aufhält und ich außerdem auch Angst habe alleine in meinem Zimmer zu schlafen, das nämlich an den Balkon grenzt, weiß ich nicht, wie viel Prozent und mit welcher offiziellen Begründung. Ich möchte am liebsten eine Konstruktion an meinem Balkon verlangen, die das einfache Klettern auf den Balkon verhindert und eine abschließbare Balkontür, habe ich das Recht dazu?

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möchte ich eine Mietminderung durchführen,

Da sollte man gerade wenn es sich hier um ein Studentenwohnheim handelt aufpasse damit der Schuss nicht rücklings geht. Sie haben als Bewohner eines solchen Heimes keinen Kündigungsschutz sofern im Mietvertrag keine Regelung hierzu getroffen wurde.

Der Obdachlose "bezahlt" Sie sogar, ihm ist es vielleicht nicht bewusst das es Sie stört? Schreiben Sie einen freundlichen Brief, legen diesen auf die Terasse. Oder sie bitten Ihn seine Reste auch wieder mitzunehmen.....

Oder einfach ich bin am um die Zeit zu Hause. Laden die Person zu einem Kaffee ein? Sie wollen doch sicher erfahren wer da so auf ihrer Terasse ist? Entweder sind sie das Prob dann los oder zumindest wissen sie das es überhaupt ein Obdachloser ist.

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Hallo, nun hier müsste erst mal in Erfahrung gebracht werden woher die Ameisen kommen? Grundsätzlich wird der in Verantwortung stehen der für einen Ungezieferbefall verantwortlich ist. Ameisen folgen gewöhnlich dort hin wo es was zu holen also Fressen gibt. Das sind in der Regel Süßspeisen wie Zucker oder süße Säfte etc... Sie besitzen einen Hund? Es könnte auch daran liegen das z.b. Futterreste längere Zeit offen stehen. Hier sollte man sehr defizil die Sache betrachten. Gleichzeitig eventuell die Wohnung mit z.b. Sakrotan oder ähnlichem gründlich reinigen.

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Die vereinbarte Klausel zu den Schönheitreparaturen für sich alleine ist wirksam. Dagegen steht die angebliche Individialvereinbahrung die hier ganz sicher unwirksam ist. Zu einer solchen Vereinbahrung gehört mehr als das so wie es geschrieben wurde. Dem Mieter muss beispielsweise erklärt werden das die Wunschklausel des Vermieters von der gesetzlichen Regelung abweicht der Mieter in diese Aushandlung der Klausel seine Wunschoptionen miteinbringen kann und Zeugen dieser Vereinbahrung anwesend waren. Das hat der Verwender des Vertrages also der Vermieter nachzuweisen.

Da bei unwirksamer Klausel keine Erhaltungsreduzierung einer Klausel gesetzlich möglich ist, dürfte insgesamt die komplette Klausel auch die außerhalb der "unwirksamen" Indiualvereinbahrung liegenden Vereinbahrungen allesamt unwirksam sein. Daher tritt die gesetzliche Regel zu den Schönheitsreparaturen in Kraft wobei der Vermieter für diese Arbeiten zuständig ist.

Suchen Sie ubedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht.


bei den §§ 17 und 18 des o.g Mietvertrages der Vertragspartner vom heutigen Tag (oben).-----------------

Was steht dort?

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Einen Mietaufhebungsvertrag braucht niemand zu unterschreiben. Was die Beleidigungen und anderes angeht gibt es keinerlei Beweise. Also nichts unternehmen und aussitzen oder selbst kündigen. Man sollte allerdings auch schon eine neue Wohnung im Petto haben.

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Grundsätzlich darf der Mieter seine Wäsche auch innerhalb der Wohnung trocknen. In der Konstelation 2 Wohnungen und Vermieter bewohnt eine der beiden Wohnungen hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB. Also lieber draußen trocknen oder schon mal auf Wohnungssuche gehen.

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Ich denke mal das gerade für jüngere Leute Cran-Canaria , Playa del Ingles das beste Ziel ist. Langer Sandstrand und Abends ist das Unterhaltungsangebot z.b. Kasbar. Wer Flüge und Hotel selbst bucht kann u.U. günstiger hinkommen. Empfehlung Hotel Waikiki AI.

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http://lamendoza.com/immobilien/
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http://www.idealista.com/de/
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Kommt auch darauf an wie alt der Bodenbelag bei Auszug sein wird. Wenn der Geschädigte als Ersatz für eine beschädigte oder zerstörte Sache eine neue Sache anschafft, dann hat sich der Geschädigte als Vorteil den höheren Wert der neuen Sache schadensmindernd entgegenhalten zu lassen. Also Zeitwert !

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Grundsätzlich hat der Vermieter für eine Entfernung des Ungeziefers zu sorgen. Eine Formularklausel, wonach der Mieter die Räume auf eigene Kosten von Ungeziefer freizuhalten hat, ist unwirksam. Rührt das Ungeziefer jedoch vom Mieter her, dann hat dieser selbst Maßnahmen zur Vernichtung in die Wege zu leiten. Es ist nicht immer leicht festzustellen, wer für einen Schaden einzutreten hat. Oft lässt sich nicht feststellen, ob der Mieter oder der Vermieter dafür verantwortlich ist. Dann kommt es darauf an, wer die Beweislast trägt, d.h. das Risiko, dass der Schädiger nicht festgestellt werden kann. Die Rechtssprechung sagt: Der Vermieter muss beweisen, das die Schadensursache aus dem Bereich stammt, der der Obhut und Einflussnahme des Mieters unterliegt. Solange noch die Möglichkeit bleibt, das der Schaden auch aus einem anderen Bereich stammt, der dem Vermieter oder einem anderen Mieter zuzuordnen ist, kann der Mieter dafür nicht haftbar gemacht werden (BGH WM 94, 466)

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Natürlich wird die Polizei tätig werden. Schließlich ist es die Ehewohnung. Und der Ehemann darf seine Frau nicht aussperren.

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Ein Termin muss verabredet sein. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen (AG Braunschweig WM 81 >19) ; (AG Neustadt/Rbge WM 79, 143) ; (AG Burgwedel WM 74, 71)

Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen. (AG Münster WM 82 , 282) .

Ein Aushang im Treppenhaus reicht keinesfalls.

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Vermieter will kündigen wegen Garten

Meine Vermieter wollten gestern ein Treffen mit mir. Ist ja kein Problem. Die Vermieter wollen, dass ein Bekannter von denen in meine Wohnung zieht. Ich selbst lebe derzeit nicht in der Wohnung sondern bei meinem Partner. Bin nur am Wochenende in meiner Wohnung. Eigentlich könnte ich auch kündigen, will aber nach ein paar Monaten Beziehung nicht meine Unabhängigkeit aufgeben.

Meine Miete wird JEDEN Monat pünktlich bezahlt, nicht einmal bin ich in Verzug geraten. Allerdings ist es so, dass der Garten nicht mehr so gepflegt wird wie letztes Jahr. Aus dem einfachen Grund: Ich hatte einen Bandscheibenvorfall anfang des Jahres und bekomme schon nach kurzer Zeit furchtbare Rückenschmerzen. Mein Partner mäht in regelmäßigen Abständen den Rasen, aber eben nicht wöchentlich. Auf der Auffahrt ist ein bissel Grün. Okay, das müsste entfernt werden. Wuchert aber nicht.

Meine Vermieter sind mir gegenüber gestern sehr unflätig aufgetreten. Ich habe sogar mit Platzverweis gedroht. Die wollen jetzt einen Gärtner damit beauftragen, meinen Garten auf MEINE Kosten auf Vordermann zu bringen. Und kündigen wollen die mir, weil durch das bissen Grünzeug auf der Auffahrt der Wert des Anwesens gemindert wird.

Das eine Kündigung nicht rechtens ist, nur weil die einen Bekannten da wohnen haben wollen, ist mir klar. Wie sieht das aber aus mit der Gartenpflege? Der Rasen ist etwas hoch, aber nicht überwuchert. Da der Garten zur Wohnung gehört (mit angemietet), dachte ich, dass ich als Mieterin etwas mit zu entscheiden habe, wie hoch meine Pflanzen wachsen dürfen. Ich finde es total romantisch, wenn meine Terasse von hohen Pflanzen umwachsen ist und ich sozusagen in einer grünen Laube sitze.

Achja, und ich stelle meinen Grill im Schuppen unter, nachdem der ausgekühlt ist. Mein Vermieter ist fast ausgerastet deswegen. Die Vermieter sind in meiner Abwesenheit ohne mein Wissen durch meinen Garten gegangen. Kann ich sowas unterbinden? Ich will die da nicht haben, da stehen schließlich meine Sachen.

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Auch wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, darf der Vermieter nicht im Einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen oder zu entfernen sind.Der Mieter darf einen Naturgarten anlegen, in dem er die Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lässt. Ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen.

(LG Detmold WM 90, 289)

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Bei einigen Fluggesellschaften ist es eine Preiskalkulation. Z.B. Ryanair berechnet 10 € für den Online Check-in wärend es am Counter je Flugstrecke 35 € kostet. Der Online Scheck-in beinhaltet das der Bording Pass bereits zu Hause gedruckt wird. Ist halt weniger Aufwand an Personal. Und für den Fluggast kostengünstiger. 10 € statt 2x35 € also 60 € gespart.

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Sind die Mängel nicht behebbar oder kommt der Vermieter seiner Mängelbeseitigungspflicht nicht nach, kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen auch die Wohnung fristlos kündigen. Dann muss der Vermieter alle Folgeschäden, z.b. Kosten für den Teppichboden und Gardinen und die Kosten des Umzugs, erstatten. (LG Duisburg WM 89, 14 ; LG Kassel WM 82, 188 , Auch Kosten für Zeitungsanzeigen, Maklerprovision, u.U. Anwaltskosten (LG Saarbrücken WM 95, 159 ; LG Mannheim ZMR 91, 108 ; LG Hamburg WM 89, 285)

Ist der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen vom Vermieter verlangen. Er kann auch vom Vermieter einen Vorschuss fordern. Es muss sich aber um einen Mangel handeln der einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung aufhebt oder vermindert. Hinzu kommt noch das der Vermieter den Mangel beseitigen muss. Um den Vermieter in Verzug zu setzen, muss der Mieter ihn zur Beseitigung des Mangels auffordern und eine angemessene Frist setzen. Läuft die Frist ergebnislos ab, darf also der Mieter selbst die Handwerker beauftragen. Wenn der Mieter den Auftrag vorher erteilt, besteht die Gefahr, das er auf diesen Kosten sitzen bleibt. Ersatz seiner Aufwendungen kann er nämlich ohne Verzug des Vermieters nur verlangen wenn die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist. Es muss also sofortiges Handeln erforderlich sein. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht daneben auch dann, wenn der Mieter damit eine Aufgabe des Vermieters erledigen wollte und dies auch im Interesse und dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Vermieters entsprochen hat.

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