Das der Mieter hier in so einem Fall immer aufkommen müsste kann so ohne weiteres nicht beantwortet werden. Der Vermieter hätte auf die Besonderheit einer Hausschließanlage hinweisen müssen. Selbst dann wenn der Verlust z.b. damit begründet wird das der Schlüssel in einen Fluß gefallen ist und ein Finder den Schlüssel nicht zu einer Wohnanlage zuordnen kann ist eine Erstattung der Neuanschaffung einer Schließanlage deren Kosten nicht auf den betreffenden Mieter abwälzbar.
Bescheinigt der Vermieter in seinem Übergabeprotokoll das die Wohnung mangelfrei übergeben wurde schließt es einen Mangelbeseitigungsanspruch aus. Er kann für noch eine fristgemäße Betriebskostenabrechnung einen Teil der Kaution in der zu erwartenden Höhe allerdings noch einhalten. Hier ist nach der geschilderten Sachlage die letzte Betriebskostenabrechnung mit einem Guthaben von 5 € bereits erfolgt. Der Vermieter muss also die gesamte Kaution plus 5 € Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung sofort erstatten.
Die entscheidente Frage ist was im Mietvertrag an der Wohnungsfläche zugesichert wurde. Der Vermieter begehrt hier eine Mieterhöhung auf Grund größerer Wohnfläche. Das muss er nicht Sie nachweisen welches auch hier keinesfalls von Belang wäre. Was in einem Gutachten steht ist zunächst nicht von Belang. Die Wohnung so mutmaße jetzt hier wurde ohne explizite Flächenangabe zu einem festen Mietpreis vermietet. Ein Mieterhöhungsbegehren kann der Vermieter dann nur auf Grundlage des bisherigen Mietpreises unter der gesetzlichen Vorgaben erreichen. Warten Sie die Begründung in seinem Mieterhöhungsverlangen ab und stellen es hier zur Diskusion wieder ein.
Das hier wohl angedachte Gesetz im Meldewesen ist dahin auszulegen das Mieter sich nicht mehr abmelden müssen. Eine Anmeldung am neuen Wohnsitz hat der Mieter 1-2 Wochen nach Einzug zu tätigen. Diese elektronische Meldeverfahren wurde im April 2001 eingeführt. Sie bewerben sich um eine neue Wohnung? Dann lassen sie sich der einfachhaler eine Meldebescheinigung am jetzigen Wohnort ausstellen.
Erkenne das Prob jetzt nicht? Sie wollen etwas...... :-)
Pachtgrundstück auf, welches sich in einem Wohn Mischgebiet befindet.
Genau das ist das Problem. Grundsätzlich wird man hier kein Hundehaltungsverbot durchsetzen können, aber werden Nachbarn z.b. durch Hundegebäll gestört ist die Sachlage anders. Bei 6 Hunden auch bei Huskies die immer im Rudel leben sollten stellt es den Tatbestand einer Zucht dar. Was ihren Pachtvertrag angeht hier insbesondere der Kündigung ist es so das der Vermieter für den Fall das es keine Regelung im Pachtvertrag gibt zum Ende eines Pachthalbjahres kündigen kann. Ich empfehle Ihnen ein klärendes Gespräch mit dem Verpächter zu suchen.
möchte ich eine Mietminderung durchführen,
Da sollte man gerade wenn es sich hier um ein Studentenwohnheim handelt aufpasse damit der Schuss nicht rücklings geht. Sie haben als Bewohner eines solchen Heimes keinen Kündigungsschutz sofern im Mietvertrag keine Regelung hierzu getroffen wurde.
Der Obdachlose "bezahlt" Sie sogar, ihm ist es vielleicht nicht bewusst das es Sie stört? Schreiben Sie einen freundlichen Brief, legen diesen auf die Terasse. Oder sie bitten Ihn seine Reste auch wieder mitzunehmen.....
Oder einfach ich bin am um die Zeit zu Hause. Laden die Person zu einem Kaffee ein? Sie wollen doch sicher erfahren wer da so auf ihrer Terasse ist? Entweder sind sie das Prob dann los oder zumindest wissen sie das es überhaupt ein Obdachloser ist.
Hallo, nun hier müsste erst mal in Erfahrung gebracht werden woher die Ameisen kommen? Grundsätzlich wird der in Verantwortung stehen der für einen Ungezieferbefall verantwortlich ist. Ameisen folgen gewöhnlich dort hin wo es was zu holen also Fressen gibt. Das sind in der Regel Süßspeisen wie Zucker oder süße Säfte etc... Sie besitzen einen Hund? Es könnte auch daran liegen das z.b. Futterreste längere Zeit offen stehen. Hier sollte man sehr defizil die Sache betrachten. Gleichzeitig eventuell die Wohnung mit z.b. Sakrotan oder ähnlichem gründlich reinigen.
Die vereinbarte Klausel zu den Schönheitreparaturen für sich alleine ist wirksam. Dagegen steht die angebliche Individialvereinbahrung die hier ganz sicher unwirksam ist. Zu einer solchen Vereinbahrung gehört mehr als das so wie es geschrieben wurde. Dem Mieter muss beispielsweise erklärt werden das die Wunschklausel des Vermieters von der gesetzlichen Regelung abweicht der Mieter in diese Aushandlung der Klausel seine Wunschoptionen miteinbringen kann und Zeugen dieser Vereinbahrung anwesend waren. Das hat der Verwender des Vertrages also der Vermieter nachzuweisen.
Da bei unwirksamer Klausel keine Erhaltungsreduzierung einer Klausel gesetzlich möglich ist, dürfte insgesamt die komplette Klausel auch die außerhalb der "unwirksamen" Indiualvereinbahrung liegenden Vereinbahrungen allesamt unwirksam sein. Daher tritt die gesetzliche Regel zu den Schönheitsreparaturen in Kraft wobei der Vermieter für diese Arbeiten zuständig ist.
Suchen Sie ubedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht.
bei den §§ 17 und 18 des o.g Mietvertrages der Vertragspartner vom heutigen Tag (oben).-----------------
Was steht dort?
Einen Mietaufhebungsvertrag braucht niemand zu unterschreiben. Was die Beleidigungen und anderes angeht gibt es keinerlei Beweise. Also nichts unternehmen und aussitzen oder selbst kündigen. Man sollte allerdings auch schon eine neue Wohnung im Petto haben.
Grundsätzlich darf der Mieter seine Wäsche auch innerhalb der Wohnung trocknen. In der Konstelation 2 Wohnungen und Vermieter bewohnt eine der beiden Wohnungen hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht nach § 573a BGB. Also lieber draußen trocknen oder schon mal auf Wohnungssuche gehen.
Ich denke mal das gerade für jüngere Leute Cran-Canaria , Playa del Ingles das beste Ziel ist. Langer Sandstrand und Abends ist das Unterhaltungsangebot z.b. Kasbar. Wer Flüge und Hotel selbst bucht kann u.U. günstiger hinkommen. Empfehlung Hotel Waikiki AI.
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Kommt auch darauf an wie alt der Bodenbelag bei Auszug sein wird. Wenn der Geschädigte als Ersatz für eine beschädigte oder zerstörte Sache eine neue Sache anschafft, dann hat sich der Geschädigte als Vorteil den höheren Wert der neuen Sache schadensmindernd entgegenhalten zu lassen. Also Zeitwert !
Grundsätzlich hat der Vermieter für eine Entfernung des Ungeziefers zu sorgen. Eine Formularklausel, wonach der Mieter die Räume auf eigene Kosten von Ungeziefer freizuhalten hat, ist unwirksam. Rührt das Ungeziefer jedoch vom Mieter her, dann hat dieser selbst Maßnahmen zur Vernichtung in die Wege zu leiten. Es ist nicht immer leicht festzustellen, wer für einen Schaden einzutreten hat. Oft lässt sich nicht feststellen, ob der Mieter oder der Vermieter dafür verantwortlich ist. Dann kommt es darauf an, wer die Beweislast trägt, d.h. das Risiko, dass der Schädiger nicht festgestellt werden kann. Die Rechtssprechung sagt: Der Vermieter muss beweisen, das die Schadensursache aus dem Bereich stammt, der der Obhut und Einflussnahme des Mieters unterliegt. Solange noch die Möglichkeit bleibt, das der Schaden auch aus einem anderen Bereich stammt, der dem Vermieter oder einem anderen Mieter zuzuordnen ist, kann der Mieter dafür nicht haftbar gemacht werden (BGH WM 94, 466)
Natürlich wird die Polizei tätig werden. Schließlich ist es die Ehewohnung. Und der Ehemann darf seine Frau nicht aussperren.
Ein Termin muss verabredet sein. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen (AG Braunschweig WM 81 >19) ; (AG Neustadt/Rbge WM 79, 143) ; (AG Burgwedel WM 74, 71)
Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen. (AG Münster WM 82 , 282) .
Ein Aushang im Treppenhaus reicht keinesfalls.
Auch wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, darf der Vermieter nicht im Einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen oder zu entfernen sind.Der Mieter darf einen Naturgarten anlegen, in dem er die Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lässt. Ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen.
(LG Detmold WM 90, 289)
Bei einigen Fluggesellschaften ist es eine Preiskalkulation. Z.B. Ryanair berechnet 10 € für den Online Check-in wärend es am Counter je Flugstrecke 35 € kostet. Der Online Scheck-in beinhaltet das der Bording Pass bereits zu Hause gedruckt wird. Ist halt weniger Aufwand an Personal. Und für den Fluggast kostengünstiger. 10 € statt 2x35 € also 60 € gespart.
Sind die Mängel nicht behebbar oder kommt der Vermieter seiner Mängelbeseitigungspflicht nicht nach, kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen auch die Wohnung fristlos kündigen. Dann muss der Vermieter alle Folgeschäden, z.b. Kosten für den Teppichboden und Gardinen und die Kosten des Umzugs, erstatten. (LG Duisburg WM 89, 14 ; LG Kassel WM 82, 188 , Auch Kosten für Zeitungsanzeigen, Maklerprovision, u.U. Anwaltskosten (LG Saarbrücken WM 95, 159 ; LG Mannheim ZMR 91, 108 ; LG Hamburg WM 89, 285)
Ist der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen vom Vermieter verlangen. Er kann auch vom Vermieter einen Vorschuss fordern. Es muss sich aber um einen Mangel handeln der einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung aufhebt oder vermindert. Hinzu kommt noch das der Vermieter den Mangel beseitigen muss. Um den Vermieter in Verzug zu setzen, muss der Mieter ihn zur Beseitigung des Mangels auffordern und eine angemessene Frist setzen. Läuft die Frist ergebnislos ab, darf also der Mieter selbst die Handwerker beauftragen. Wenn der Mieter den Auftrag vorher erteilt, besteht die Gefahr, das er auf diesen Kosten sitzen bleibt. Ersatz seiner Aufwendungen kann er nämlich ohne Verzug des Vermieters nur verlangen wenn die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist. Es muss also sofortiges Handeln erforderlich sein. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht daneben auch dann, wenn der Mieter damit eine Aufgabe des Vermieters erledigen wollte und dies auch im Interesse und dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Vermieters entsprochen hat.