Antwort
Also die Sparkasse kann das Geld einfrieren, wenn interne Prüfungen den Verdacht der Geldwäsche bestätigen.
Letztendlich ist eine Sparkasse aber keine Ermittlungs-, oder Strafverfolgungsbehörde das bedeutet das die Ihre Ergebnisse an das Finanzamt / Staatsanwaltschaft weiterleiten, welche richtig prüfen werden. Ja und da kann alles passieren, von Einstellung des Verfahrens bis Steuernachzahlungen oder Geld- und Gefängnisstrafen.