Moin.

An der Stelle wäre interessant zu wissen, um welchen Kontext es hier geht. Beim Auto würde ich, insbesondere bei ausländischen Herstellern, für einen Übersetzungsfehler halten.

Beim Motorrad wurde vor rund 30 Jahren die Regelung eingeführt, dass diese - auch tagsüber - immer mit Licht fahren müssen. Die erste Zeit mussten die Bestandsmaschinen dazu das Abblendlicht auch am Tage einschalten. Neufahrzeuge erhielten nach Einführung dieser Vorschrift eine spezielle Beleuchtung, die "Dauerfahrlicht" genannt wurde.

Sie bestand in der Regel aus einer zusätzlichen Birne, stärker als das Standlicht aber deutlich schwächer als das Abblendlicht, so geschaltet, dass sie sich mit Motorstart automatisch eingeschaltet hat.

Inzwischen wurde das sowohl beim Auto als auch beim Motorrad durch (LED) Tagfahrleuchten abgelöst, die evtl. falsch übersetzt wurden.

Wenn nun also das Dauerfahrlicht bzw. Tagfahrlicht serienmäßig eingebaut ist, lässt es sich nicht abschalten. Warum sollte man das auch wollen?

<

...zur Antwort