Da wird nicht viel weiter passieren.
Nach so einer verpassten Frist, würde wahrscheinlich eine Mahnung eingehen mit deren Verspätung und Nichtbeachtung du dann in Verzug geraten würdest und Verzugszinsen anfallen würden.

Da du aber erfüllt hast, alles gut.

Es war ja jetzt auch kein Fixgeschäft, bei dem die Leistung wirklich auf den Tag ankam.

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Meineid ist im StGB im § 154 erwähnt.

Dort heißt es, dass die Strafe bei mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe beginnt. Bewährung wäre möglich, allerdings nur bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

Das heißt, dass alles von mind. 1 Jahr - lebenslange Freiheitsstrafe dabei ist.

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Tatsächlich gibt es so ein Gesetz erstmal nicht. Die Veranstaltung wird jedoch (denke ich) freiwillig sein, so dass du eine Wahl bzgl. der Schlafenszeit hast.

Natürlich wäre es ein Entgegenkommen der Schule die ersten beiden Stunden entfallen zu lassen, zu mal Schlaf ja auch wichtig (besonders in deinem Alter) ist.

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Da du gem. § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig bist und gem. § 107 BGB ein Kaufvertrag (hier über die Leistung des Piecers gegen Geldzahlung) nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist, benötigst du entweder eine Einwilligung (§ 183 S. 1 BGB) oder im Nachinein eine Genehmigung (§ 184 I BGB) deiner Eltern.

Natürlich wäre hier auch eine Anwendung des § 110 BGB möglich, allerdings macht kein seriöser Piercer einen Piercing ohne Einverständnis der Eltern.

Zudem solltest du mind. 14 sein.

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