von mopedfreunde oldenburg:

Warum dürfen die Simson Mopeds 60 km/h fahren? Laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1) werden Mopeds aus der DDR als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Da nach DDR-Recht für Fahrzeuge dieser Klasse eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt war, gilt dieses auch weiterhin für alle entsprechenden Simson Kleinkrafträder.

Kleinkrafträdern alten Rechts die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommenen sind und Simsons, die nach dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Alle Kleinkrafträder, die nach dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen sind, gelten als Kleinkrafträder neuen Rechts und dürfen nur noch 45 km/h schnell fahren.

Zu beachten ist hierbei das sich diese Regellung auf den Rahmen der Fahrzeuge bezieht. Man braucht also nur einen alten Rahmen und kann sich damit eine neue Simson zusammen bauen!

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