Im Fragebogen der steuerlichen Erfassung gibt es in der Tat einen Haken, den du ankreuzen kannst, wenn du als Kleinunternehmer behandelt werden willst.

I. d. R. sollte es ausreichen, wenn du dem Finanzamt nachträglich mitteilst, dass du als Kleinunternehmer nach § 19 UStG auftrittst. Es ist dann alllerdings erforderlich, dass du das auf deinen Rechnungen auch vermerkst.

Da du aber generell aber wohl umsatzsteuerlich steuerbare Umsätze ausführst (steuerbar, ja, aber wenn du Kleinunternehmer bist, werden diese nicht automatisch steuerfrei, sondern die Umsatzsteuer wird dann lediglich nicht erhoben. Das ist zwar spitzfindig, aber wichtig!), musst du trotzdem eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. § 18 Abs. 2 UStG: "Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.".

Warum ist das so? Die Regelung gibt es deshalb, weil die Finanzbehörden kriminelle Machenschaften mit Umsatzsteuerkarusellen eindämmen wollen. Das ginge nicht, wenn nicht jeder neue Unternehmer monatlich Umsatzsteuererklärung abgeben müsste. So hat die Finanzverwaltung eine Auge drauf.

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Kann man, ist halt kagge...

Letztendlich liegt eine Liebhaberei vor, wenn du nur Verluste machst und ich schätze mal, das du ja irgendwie daran auch was verdienen willst. Zählen tut am Ende der Totalgewinn.

Das FA wird eine Steuerklärung haben wollen. Wenn du Verluste erklärst, gut, dann werden die ersten Bescheide aber ohnehin vorläufig festgesetzt (165 AO, evtl. iVm. mit 164 AO).

Als Künstlerin wärst du aber eh freiberuflich tätig (18 Abs. 1 Nr. 1 EStG), du brauchst also keine Gewebeanmeldung. Umsatzsteuerlich kannst du also Kleinunternehmerin arbeiten (19 UStG) und Einkommensteuer wird fällig in Höhe deines pers. Steuersatzes, wenn du überhaupt Gewinn erzielst (den du dann üblicherweise nach 4 Abs. 3 EStG mit der sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst).

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Hallo SummseBiene99,

jetzt hast du ja schon ein paar Antworten bekommen, aber ich geb' auch gerne noch meinen Senf dazu:

Die schriftstellerische Tätigkeit ist in § 19 EStG (i. V. m. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) erfasst und du hättest damit Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Wichtig dabei: Du musst auch tatsächlich selbstständig bleiben. Du darfst nicht weisungsabhängig sein bzw. du musst dir deine Arbeitszeit selbst einteilen können, etc. Ansonsten käme die Sozialversicherung auf die Idee, das die Einnahmen in sozialversicherungstechnischer Hinsicht nachversteuert werden.

In der Ausbildung verdienst du sicher nicht genug, so dass du jetzt schon Steuern zahlen müsstest. Aufgrund der selbstständigen Tätigkeit könnte es aber dann dazu kommen. Du müsstest deine Einkünfte zusammen mit deinen Einkünften aus deiner Ausbildung in einer Einkommensteuererklärung angeben. Dabei werden alle Einkünfte (§ 2 EStG), vereinfacht gesagt, in einen Topf geschmissen. Bei den Einkünfte aus deiner Ausbildung kannst du aber dann zusätzlich noch Werbungskosten (§ 9 EStG bzw. § 9a EStG; z. B. Entfernungspauschale) angeben, bei den Einkünften aus deiner selbstständigen Tätigkeit könntest Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 4 EStG) absetzen (z. B. dein PC, Schreibzeug, Papier, etc, bzw. was du dafür so brauchst).

Noch wichtig für dein Verständnis bzgl. der Begrifflichkeiten: Die Einkünfte aus deiner nicht-selbstständigen Tätigkeit in der Ausbildung ermitteln sich durch Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, bei der selbstständigen Tätigkeit ist es der Gewinn, den du dann i. d. R. nach § 4 Absatz 3 EStG ermitteln wirst. Hört sich aber alles schlimmer an als es ist. Eine Steuererklärungssoftware führt dich da heutzutage aber mit Leichtigkeit durch den Erklärungsprozess. Das ist kein Hexenwerk mehr.

Du kannst diesen Rechner benutzen. So kannst du vielleicht in etwa abschätzen, was am Ende an Steuern rauskommen - ich übernehme aber keine Gewähr, dass das Ding richtig rechnet :-)

http://www.n-heydorn.de/steuer.html

Ich vermute, dass am Ende nicht viel an Steuern rauskommen wird, da nicht weit über dem Freibetrag nach § 32a EStG kommen wirst, vor allem durch Ansatz der Werbungskosten und Betriebsausgaben.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Noch einen schönen Tag.

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In der "Klimmzugvariante" mit engem, supiniertem Griff zieht vor allem der M. Lattisimus dorsi. In dieser Position hat der "Latt" die größte Vorspannung. Aber auch der Bizeps wird stärker beansprucht, als mit proniertem Griff.

Bizeps-Trainings-Trick mit Kurzhantel: Nach Ausführung eines "normalen" Curls, bewege mal den Ellbogen zusätzlich über den Kopf. Der lange Kopf des Bizeps, der M. Biceps brachii caput longum kann nämlich auch den Oberarm anheben (Anteversion). So bekommst du einen Spannung im kompletten Bizeps-Muskel.

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Hier! :)

Also ich nehme regelmäßig Fischöl in Kapselform zu mir. Ich verwende meistens die von Doppelherz weil der EPA- bzw. DHA-Anteil bei gut 30%, ca. 300 mg, liegt. Alle anderen Hersteller wären mir nicht "seriös" genug. Wobei das aber eine rein subjektive Einschätzung ist. Objektiv gesehen fahren aber die meisten anderen Hersteller den EPA/DHA-Anteil drastisch runter, oder vergrößern die Kapsel, so dass es eine Mogelpackung wird :-)

Eine Veränderung kann ich nicht zwingend detailliert beschreiben, da die Effekte wohl zu minimal sind und ich mich ansonsten auch relativ ausgewogen ernähre, so dass keine akute Mangelerscheinung damit behoben werden würde.

Ich erhoffe mit dadurch einen antiinflammatorischen Vorteil, eine gesteigerte kognitive Fähigkeiten und verbesserte Blutfettwerte.

Bin mir aber nicht sicher, inwieweit der Vorteil von Fischölkapseln reicht, wenn man im Gegenzug zu viel Omega-6-Fettsäuren in sich rein frisst (speziell Blockierung D6D). Ich glaube daher, dass eine gesunde Ernährungsweise trotzdem unerlässlich bleibt.

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Naja, das Problem ist wohl, dass "Erwachsene" es einem Mächen / einer Frau nicht glauben, wenn sie sagt, dass alles "OK" ist. Zu groß sind wohl die Befürchtungen, dass eine gute Schülerin, eine tolle Freundin, eine hilfsbereite Mitschülerin, in den Teufelskreis einer Magersucht rutschen könnte.

Dein BMI in Höhe von ~ 18,0 liegt tatsächlich im Bereich des "Normalen". Allerdings ist der BMI wenig aussagekräftig, berücksichtigt dieser keine Körperzusammensetzung hinsichtlich Fett- und Muskelgewebe (selbst der Erfinder des BMI wollte mit seiner Formel nicht, dass die Über- oder Untergewichtigkeit von Einzelpersonen damit bewertet wird - eine Fehlnutzung!).

Selbst ich kann jetzt nicht beurteilen, was in deinem Kopf vorgeht. Ich kann dir nur glauben, was du sagst. Am besten wird es sein, wenn du offen und besonnen mit den Leuten sprichst, die Bedenken haben und versuchst deren Zweifel aus dem Weg zu räumen. Höre zu, was sie dir sagen wollen und sprich über deren Befürchtungen ohne diese zu bewerten oder abzuwerten. Wichtig in dem Zusammenhang wird wohl sein, dass du "cool" bleibst. Denn wenn du "vernünftig" in deinen Antworten wirkst, wird man dir eher glauben, als wenn du z. B. an die Decke gehst (wäre ja auch verständlich, wenn du ständig damit konfrontiert wirst).

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Ja, Protein gibt es im Supermarkt. Z. B. Fleisch, Fisch, Käse, Eier, Hüttenkäse, Hülsenfrüchte aller Arten, usw.

Ganz ehrlich: Iss ausgewogen vor und nach dem Training und du brauchst kein Proteinpulver. Das Proteinpulver dass es im Supermarkt gibt, ist sowieso der größte Mist...

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Ich habe bei Hardgainer schon oft erlebt, dass zu wenig Kalorien oft den kritischen Pfad hinzu einer Gewichtszunahme darstellen.

Ob man es ohne Supplemente schafft, sei dahingestellt - vll. ja. Als Hardgainer hat man aber das Problem, dass u. U. sehr lange dauern wird, bis sich Erfolge einstellen. Die Drop-Out Rate in Studios ist deshalb sehr hoch.

Es lassen sich selbstverständlich Argumente gegen eine Nutzung von Proteinpulver darlegen - und natürlich verdienen Unternehmen Geld damit - aber das machen auch alle Unternehmen in unserer Marktwirtschaft.

Ich möchte deshalb postulieren, dass Hardgainer auf Protein-Kohlenhydrat-Shakes angewiesen sind, um effektiv Muskulatur in einem überschaubaren Zeitraum aufzubauen. Dazu rate ich in den ersten Wochen zu einem Proteinshake mit Maltodextrin mit 25g Protein und 25g Maltodextrin. Mit ausbleibendem Erfolg ist ein solcher auch direkt nach dem Training (ich spreche hier von 15 Min. bis max. 45 Min. nach dem Training) anzuraten. Stellt sich nach ein paar Wochen immer noch kein Erfolg ein, ist ein solcher auch vor dem Training anzuraten.

Selbstverständlich ist eine ausgewogene Ernährung nebenher Pflicht und für den Erfolg zwingende Voraussetzung. Protein-Kohlenhydrat-Shakes können nur unterstützend helfen.

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