Ich bin grade dabei, eine Eigentumswohnung zu kaufen. Die Vertragsverhandlungen sind etwas zäh, besonders beim Punkt Anzahlung.

Die Verkäufer können erst in ca. Einem Jahr raus, weil sie ihre Haus noch fertig bauen müssen.

Jetzt möchten Sie im Kaufvertrag zur Wohnung gerne 50% direkt, und 50% bei Übergabe haben. Angeblich sei das laut Notar üblich.

Stimmt das? Oder gehe ich damit ein Risiko ein? Grundbuch würde mit Auflassungsvormerkung ausgestattet.