UN: United Nations

1H2: steht für Fässer aus Kunststoff mit abnehmbaren Deckel

S: solid (für feste Stoffe)

X81 finde ich nicht im ADR, lediglich X81 (ätzender oder schwach ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert )

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Tochter geht ungerechtfertigt zum Jugendamt Was kann ich tun?
Hallo, ich bin sehr verzweifelt und habe einige Fragen bezüglich meiner Tochter. Es ist folgendes passiert: Meine Tochter ist 16 Jahre und ist ca. vor 2 Wochen nach der Schule nicht mehr nach Hause gekommen. Wir haben einen Anruf vom Jugendamt bekommen dort hies es sie wäre Inobhut genommen. Meine Tochter hätte erzählt dass sie Zuhause sich nicht mehr wohl fühlt und sie angeblich vernachlässigt fühlt und ab und zu häusliche Gewalt Tatbestand besteht obwohl es nicht stimmt. Wir haben die Info bekommen dass sie von einem gleichaltrigen Jungen manipuliert wird. Dieser Junge ist aber kein guter Umgang für meine Tochter weil er Kiffen tut und sogar schonmal eine Alkoholvergiftung hatte. Es wurde wie in jeder Hinsicht darauf geachtet dass das Wohl unserer Tochter im Vordergrund steht. Wir sind sehr traurig und betroffen und machen uns unheimliche sorgen ob es ihr gut geht. Wir haben sie nicht kontaktieren können da sie es nicht möchte. Der Einzige der zu ihr Kontakt hat ist ihr Freund. Wir haben auch schon mit den Eltern gesprochen die allerdings die Jugendlichen bei der Sache unterstützten. Meine Frage wäre wie geht es jetzt weiter? Meine Tochter ist erst 16 und in der 10.Klasse. Welche Rechte haben wir als Eltern? Wir möchten dass unsere Tochter zurückkommt sich meldet dass wir ihre Stimme hören und möchten wissen wie es ihr geht. Wir haben Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen doch die Dame schien nicht wirklich bereit zu kooperieren. Sie meinte dass unsere Tochter keinen Kontakt haben möchte und sie nicht zwingen könnte mit uns zu sprechen. Wir wissen überhaupt nicht wie es ihr geht und machen uns ziemlich Sorgen. Wir haben im Laptop von unserer Tochter einen Chatverlauf finden können wo auch drin steht dass der Freund ziemlich Druck gemacht hat und sie fast dazu gezwungen hat dass sie zum Jugendamt gehen soll da er sonst mit ihr Schluss macht. Ich bin selber Pädagoge und weiß wie es ist Pubertierende Kinder in ihrer schwierigen Phase zu Unterstützen und Hilfestellung zu geben falls sie es nötig haben. Allerdings besteht nach wie vor nicht die Möglichkeit meine Tochter zu kontaktieren da das Jugendamt sich querstellt. Ich habe immerzu nur kurze Telefonate und Emailverkehr mit knapper antwort führen können. Was mich so stutzig macht ist dass die Dame gesagt hat dass erst nachdem das Familiengericht entschieden hat ob sie dort bleibt wir für den Hilfeplan unterschreiben müssten da wir nicht mit der Unterbringung einverstanden sind. Jetzt stehen offene Fragen und ich bekomme keine Antworten. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen damit ich den richtigen nächsten Schritt mache. Ich erhoffe auf baldige Antwort
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Sie hat diesen Schritt gemacht, dann soll sie auch die Konsequenz spüren.

Lass sie gehen. Wenn sie in 16 Lebensjahren nicht den Wert eurer Familie gespürt hat, dann ist es an der Zeit, dass sie jetzt merkt, was ihr fehlen wird.

Nur sollte euch klar sein, dass mit Unterzeichnung der HzE (Hilfeplan, Hilfe zur Erziehung) ihr auch an den Kosten dieser auch so wertvollen Maßnahme beteiligt wird.

Ihr müsst den HzE nicht unterzeichnen. Dann wird das Jugendamt, sollte es den Schilderungen eurer Tochter Glauben schenken, den Weg zum Familiengericht gehen und den Entzug des Sorgerechts beantragen.

Hast du kein Sorgerecht mehr, wirst du nicht einmal mehr am Hilfeplangespräch teilnehmen dürfen.

Lese dich mal in das SGB VIII ein, damit du beim Hilfeplangespräch nicht wie ein ahnungsloser Trottel dastehst.

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Landeshundeverordnung NRW, §11, Abs. 2: große Hunde

Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde.

Zur Überprüfung deiner Zuverlässigkeit fordert die Behörde das polizeiliche Führungszeugnis

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Meine Stieftochter war ähnlich drauf, mit häuslichen Regeln konnte sie nichts anfangen,  daher ging auch sie freiwillig in ein Heim. Merkte aber schnell, dass es auch dort Regeln gibt. Somit haute sie immer wieder ab. Das Heim blieb tatenlos, wozu sollten sie auch reagieren, die Maßnahme wurde ja auch bezahlt ohne das das Kind anwesend war.

ich würde sie nicht aufnehmen,  denn das Signal was du ihr gibst (abgesehen von der Rechtslage,  eine Minderjährige aufzunehmen ohne Einwilligung des Sorgeberechtigten) ist das, dass sie sich weiterhin allen Regeln entziehen kann. Nur wird ihr das für ihr weiteres Leben nicht helfen. 

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