Bei so vielen Büchern, die Sachbücher sind oder zum Lernen, dann ja - mit entsprechender Brgründung. Schließlich wird sie nicht denken, dass du sie alle durchgearbeitet hast.

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Umkleidekabinen in der Schule sind abzuschließen. Wende dich am besten an das Sekretariat mit deinem Anliegen. Die Schule müsste bei Diebstahl dafür aufkommen, wenn der Gegenstand an einem Ort deponiert war, an dem du ihn deponieren musstest.

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Nein

Das kann schonmal im Schwimmbad passieren. An sich wäre es eine einfache Körperverletzung §223 I StGB, da du ein Hämatom davongetragen hast.

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Probleme mit Nachbarin, dringender Ratschlag notwendig?

Hallo, ist ein sehr langer Text aber ich brauche dringend einen Rat und zwar ich wohne in einer Altbauwohnung seit ca. 2 Jahren. Ich wohne im 3ten Stock und meine Nachbarin im 2ten Stock. In der Wohnung leben mein Mann, meine Tochter 7 Monate alt und ich. Vermieter wurde informiert aber mehr als zu sagen ist halt ne Altbauwohnung man hört da eben alles, konnte er mir nichts sagen.
Es begann damit als wir in die Wohnung eingezogen sind. Und unsere Familien zu besuch kamen und sich die Wohnung anschauen wollten.

Es war 16 Uhr da kam die Nachbarin vor die Tür und meinte wir sollen nicht so trappeln. Das haben wir dann auch nicht gemacht. Ein paar Tage vergingen da saß ich am späten Nachmittag und schaute meine Serie auf der Couch da kam sie wieder und meinte der Fernseher sei laut. Muss aber auch dazu sagen das sie mich sozusagen angeschrien hat. Hab ich aber auch wieder befolgt, hab mir gedacht die Dame ist etwas älter bestimmt auch Krank.


Das ging so ziemlich bis meine Tochter zur Welt kam, am Tag als ich aus dem Krankenhaus kam so gegen 14 Uhr, ca 15 min nachdem ich meine Wohnung betreten habe stand sie schon vor meiner Tür und meinte das ihr das alles zu laut sei und wir nicht feiern sollen und das sie die Polizei rufen würde. Darauf hin bin ich explodiert und hab ihr die Polizei gerufen die Polizei kam aber ja was können die schon machen außer mahnen. Ich habe ihr sogar einmal Kekse gebracht und mich entschuldigt nur damit sie aufhört, am nächsten Tag war alles wieder wie vorher.

Seit dem die Polizei vor ihrer Tür war kommt sie nicht mehr an die Tür, wenn sie was stört, knallt sie wortwörtlich mit ihrer Balkontür dreimal hintereinander mindestens 5 mal am Tag.
Ich werde verrückt, wenn sie mit der Balkontür knallt, wackelt die Wohnung als wäre ein Erdbeben am Start unsere Kommode ist sogar einmal runter gefallen von der Wand. Gott sei dank war meine Tochter nicht in der Nähe.

Bei diesen Dingen haut sie mit der Tür:

wenn das Baby schreit.

wenn wir in der Wohnung gehen.

wenn ich in der Küche was mit dem Mixer mixe.

wenn mir was runterfällt/ oder meiner Tochte wenn sie mit ihrem Spielzeug spielt und es auf dem Boden landet.

wenn ich staubsauge

bei allen fast alltäglichen Dingen die man macht

Es kann doch nicht sein das ich auf Zehenspitzen durch die Wohnung gehen muss und Angst haben muss das meine Tochter mal hinfällt oder was fallen lässt. Oder ich kein Besuch empfangen darf natürlich alles vor 22:00 Uhr.

Meine Frage ist jetzt was kann ich tun damit sie damit aufhört, meine Tochter zuckt jedesmal bei dem Knall, sie weckt sie manchmal beim Mittagsschlaf. Kann ich sie verklagen? Was gebe ich dann an? Weil so können wir nicht mehr leben, ich bin verzweifelt. Ich kann meine alltäglichen Dinge im Leben nicht nachgehen, sie schränkt alles was ich machen möchte ein.

Danke für eure Antworten

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Sinnvoll könnte es sein, wenn du einen Tag lang die Videokamera laufen lässt und das dokumentierst. Bei einem netten Vermieter könnte man ihm diese Aufnahme oder auch nur den Ton vorspielen oder zum Beispiel ausmachen, dass er mal bei euch vorbei kommt und das live miterlebt. Man könnte auch an eine Mietminderung denken, aber das würde ja dann den Vermieter treffen und nicht eure Nachbarin

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Sehr geehrte Damen und Herren der [Ausbildungsstätte],
wie beim [gestirgen, heutigen] Vorstellungsgespräch vereinbart, melde ich mich bei Ihnen, um einen Termin für einen Probearbeitstag zu vereinbaren. Bei mir passt es/Ich könnte

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

oder:
Sehr geehrte...
das [gestrige/heutige] Vorstellungsgespräch und der anschließende Rundgang durch ihre Arbeitsräume/durch Ihre Firma haben mein Interesse verstärkt/mich neugierig auf ihren praktischen Arbeitsalltag gemacht und ich könnte mir sehr gut vorstellen Teil Ihres Teams zu werden/bei Ihnen meine Ausbildung anzufangen. Dafür melde ich mich, wie vereinbart, um einen Probearbeitstag auszumachen [....]

Wenn du magst, kannst du mir per persönliche Nachricht den fertigen Text zum Drüberlesen schicken.

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Drängen ist nie gut. Wenn du versuchst ein "Ziel" zu erreichen, dann klappt es nicht. Wenn ihr beide bereit seid, dann wird sie es wollen, ohne dass du sie zu fragen brauchst oder es ihr anbietest.

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Über Paypal Friens und Family kann der Käufer doch sein geschicktes Geld nicht mehr zurückverlangen. Am besten du wartest einfach ab. Sagen wir mal, der Schuh wurde für 300€ verkauft und du hast 15€ Versand bezahlt. Also zahlte der Käufer 315€. Dadurch dass er den Schuh nicht bei der Post abholte, wurde er an dich zurückgeschicht und du musst 20€ für den Rückversand zahlen. Dieses Geld muss dir der Käufer zurückerstatten, sofern du den Schuh nochmals verschickst. Also 20 + 15 € sodass er im Endeffekt insgesamt 350 € zahlen müsste. Da du das Geld für den Schuh erhalten hast, bist du ja erstmal auf der sicheren Seite.

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Wenn du einen Klarnamen hast, kennst du deinen Anspruchsgegner. Damit würde ich dann zur Polizei gehen, da du Opfer eines Betrugs wurdest. Auf jeden Fall empfehle ich dir Screenshots von dem Chatverlauf zu machen

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Also ich würde mir ein dünnes Heft (Alpmann Schmidt, Basiswissen) holen, da man die Lehrbücher meist nicht ohne Hintergrundwissen lesen kann. Ich habe mir vor dem Studium ein Lehrbuch geholt und auch am Anfang des Studiums. Gerade am Anfang kann man kaum drei Seiten am Stück lesen, da man auch erstmal die Schreibweise verstehen muss und die Aufbaustruktur. Aber auch das Internet ist hilfreich. Juracademy schreibt verständlich und man bekommt einen ersten Einblick. Anfangen könnte man mit Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Strafrecht AT, BGB AT alles andere baut darauf auf und kommt erst später im Studium. Ich mache das noch heute so, dass ich mir was in einem dünnen Heft anlese, einen Überblick verschaffe und dann im Detail mit einem dicken Lehrbuch nacharbeite.

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Wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unterlässt, handelt er fahrlässig. Wenn jemand einen objektiv schwer und subjektiv nicht entschuldbaren Sprgfaltspflichtverstoß begeht, also tut/nicht tut, was jedem in dieser Situation hätte einleuchten müssen, dann handelt derjenige grob fahrlässig.

Ich kenn mich mit Medizinrecht nicht aus.

Einschlägig könnte hier §823 I BGB sein. Betroffen ist im Moment das Rechtsgut Körper. Ein Unterlassen kann zu einer Körperverletzung führen, bzw. hier zu einer unterlassenen Medikation und Behandlung. Inwieweit es relevant ist, ob sich die Krankheit mit dem Eingreiffen so entwickelt hätte, kann ich nicht sagen. An sich müsste man ein Gutachten erstellen. Ein solches zu beauftragen könnte man sich überlegen, wenn andere Ärzte mit dem Kopf schüttelten und ungläubig fragten, wie man denn sowas übersehen könne (grobe Fahrlässigkeit). Bei normaler und leichter Fahrlässigkeit kann man bei Ärzten mehrere Augen zudrücken, da sie ja sonst kaum ihren teils sehr lebensentscheidenden Job machen könnten, wenn sie bei jedem zweiten Patienten mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen hätten. Schadensersatzansprüche richten sich nach den §249ff. BGB.

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Der andere wird das Verbrechen mitbekommen haben. Und diese Verbrechen sind nach §12 StGB im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr bedroht. Ich denke also kaum, dass der eine jemanden ermorden kann, ohne, dass der andere das mitbekommt. Es wird von einem Zwilling wahrscheinlich Beihilfe geleistet worden sein, Mittäterschaft. Aber auch Strafvereitelung oder Begünstigung. Jetzt ist nur das Problem, wenn der eine Zwilling ausschließlich aus einem Kopf besteht und der andere den Körper bewegen kann. Dann könnte ich mir einerseits vorstellen, dass dann eine Person unschuldig im Gefängnis sitzen müsste, was die Justiz ja gerade verhindern will. Andererseits ist es ja ein Körper.

Interessante Frage!

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Möglich wäre ein Wegfall der Geschäftsgrundlage, §313 BGB Aber nur, wenn keine andere Möglichkeit einer Aufrechterhaltung des Vertrags besteht.

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Der Körper ist keine Sache. Wenn etwas am Körper dran ist, ist es keine Sache. Wenn Blut entnommen und dem Körper wieder zugeführt wird, ist es keine Sache. Haare am Körper sind keine Sachen. Aber abgetrennte Haare vom Körper sind Sachen. Solange etwas am Körper dran ist (-) Sache, vom Körper dauerhaft getrennt (+) Sache

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Bei Privatverkäufen steht dir kein Rücktrittsrecht zu, wenn es dir nicht gefällt. §323ff sind nur bei Mängeln anwendbar. Widerrufsrechte hat man bei Unternehmen. Also sind die 15 Euro bereits aus Kulanz sehr angebracht. Zumindest hätte der Verkäufer Anspruch auf Ersatz der Versandkosten.

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Das hat den Grund, dass noch vor einigen Jahren niemand unter 18 angefangen hat zu studieren, sodass nur die Unterschrift des Volljährigen notwendig war.

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Arbeitgeber verletzt Briefgeheimnis und unterschlägt hoch sensible Post, scannt diese sogar ein. Hat das Amtsgericht mit schuld? Fristlose Kündigung?

Das Amtsgericht schickte den ersten Brief an meine eigene Adresse.

Im Brief steht etwas wegen einem Strafbefehl und einer Zahlungsaufforderung.

Den zweiten Brief mit einer Zahlungsaufforderung schickte das Amtsgericht an meinen Arbeitgeber, der jedoch an mich adressiert war.

Mein jetzt ehemaliger Arbeitgeber informierte mich diesbezüglich jedoch nicht und hat diesen Brief unterschlagen.

Der dritte Brief vom Arbeitsgericht ging erneut an meinen ehemaligen Arbeitgeber und man kündigte mir die Ratenzahlung da ich auf das vorherige Schreiben nicht reagiert hatte. (Wie denn auch..)

Mein ehemaliger Arbeitgeber informierte mich nun das ein Brief des Amtsgerichts zu ihm kam und scannte mir diesen ein und schickte ihn mir zu! Und sagte das letzten Monat schon einmal einer gekommen wäre! Worüber er mich wie schon gesagt, nicht informierte!

Wegen dem Brief des Amtsgerichts wurde ich von ihm nun fristlos gekündigt.

Da er behauptet, dass das Vertrauensverhältniss nun gestört sei und er mich nicht weiter beschäftigen wollen würde.

1. Er hat das Briefgeheimnis verletzt

2. Wie kann es passieren, dass das Amtsgericht hoch sensible Post an meinen Arbeitgeber versendet! Meine Adresse hatten sie ja!

3. Nun wurde ich fristlos gekündigt!

Kann ich nun Schadensersatzansprüche gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber fordern? Da er das Briefgeheimnis verletzt hat.

Und gegenüber dem Amtsgericht auch? Da ich sozusagen aufgrund deren Fehler nun gekündigt wurde?

Und somit nun auch keine Möglichkeit mehr habe den Strafbefehl zu zahlen.

Bevor hier bescheuerte Antworten wegen dem Strafbefehl kommen! Es ist eine Geldstrafe die ich aufgebrummt bekommen habe, da man zu zweit auf einem Lime roller gefahren ist.

Ist passiert, macht man nicht noch einmal :)

Dies alles ist am heutigen Tag passiert.

Ein Anwalt für Arbeitsrecht sitzt schon dran.

Jedoch geht es hier noch um Sachen die nicht dem Arbeitsrecht zuzuordnen sind.

Eventuell hat ja jemand etwas Erfahrung und könnte mir ein kleines Stück weiterhelfen.

Ich bedanke mich schon einmal für jeden nützlichen Kommentar!

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Aufgrund der Verletzung des Briefgeheimnisses könnte ich mir §823 I BGB vorstellen als sonstiges Recht(sgut) könnte das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I iVm. Art. 1 GG in Betracht kommen. Es könnte die informationelle Selbstbestimmung einschlägig sein. Da hier ja nur ein immaterieller Schaden entstanden sein könnte, (Schadensersatz in §§249 ff BGB geregelt) wird dieser eher schwer zu bemessen sein.

In §202 StGB ist die Verletzung des Briefgeheimnisses srafrechtlich normiert.

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Das Graffiti müsste nach §303 StGB eine Sachbeschädigung sein. Wenn das Übermalen vom Geschädigten ausging, bleibt es eine Straftat. Wenn das Übermalen von einem weiteren Grffitikünstler ausgeht, hat auch er eine Straftat begangen, sofern er nicht exakt die Stellen übermalt ht, die su übermalt hast, also keine weitere Farbe auf die Wand gekommen ist. Wenn das Sprühen erlaubt war und hinterher übermalt wurde, ist es keine Straftat. Aber nur, weil man etwas nicht mehr sieht, heißt es nicht, dass es mal da war und jemand sich die Mühe machen musste, das Graffiti zu übersprühen.

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Du sagst es doch bereits selbst "habe ihn als Hund beleidigt".

Jedoch müsste diese Beleidigung auch ehrverletzende sein und eine Miss- oder Nichtachtung des Erklärungsempfängers sein. Ihn in seiner Würde herabsetzen.

Ich denke kaum, dass man da nach §185 StGB erfolgreich bei der Polizei sein wird und es überhaupt zu einer Anzeigenaufnahme kommt. Denn "du Hund" sehe ich nicht als derart beleidigend an, dass sich jeder dadurch beleidigt fühlen würde.

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