Hallo Kessko,
habe zufällig gerade mit 'ner Kollegin von einer Münchener Hauptschule gesprochen und kann Dir folgendes mitteilen:
Dein Sohn hat seine Schulpflicht nach 9 Jahren erfüllt, aber noch keinen HS-Abschluss nach der 8. Klasse. Wenn er die 9. Kl. noch machen will, soll er einen "Antrag auf Schulpflichtverlängerung" bei der Schulleitung stellen und kann dann bei Genehmigung die 9. besuchen. In der Regel werden solche Anträge problemlos genehmigt, allerdings müssen solche Schüler an der Schule der Kollegin einen Vertrag mit der Schulsozialarbeiterin unterschreiben (angemessenes Verhalten, regelmäßiges Erscheinen, Hausaufgaben machen etc., da solltest Du auch dementsprechend "ein Auge" auf Deinen Sohn haben, falls das bisher problematisch war!) Und noch was: er ist nicht mehr an die sog. "Sprengelpflicht" gebnden, d.h. er kann auch an jeder anderen HS diesen Antrag stellen, wenn er "nur" noch die 9. Kl. machen will.
Aber ich denke, es ist besser, wenn er gleich zu einer weiterführenden Schule wechselt, z.B. zu einer Wirtschaftsschule (s.o.!)
Viel Glück!