Aus dem Urlaub kommend stellen wir fest, dass der Nachbar mehrere Sträucher gepflanzt hat, eine sog. "Singvogelhecke" bestehend aus Holunder, Eberesche, Schlehe, Weissdorn und Pfaffenhütchen. Die Grundstücke haben einen Höhenversatz von ca. 1m. 

1. Befürchtung: Alle diese Pflanzen können bis zu 15-15-12-7-6 m hoch werden. Er sagt:" Nein, das soll eine Hecke werden." Was, wenn es Bäume werden? 

2.Befürchtung: Er hat einen Abstand von 1,20 m zur Grundstücksgrenze gelassen "(ich muss dahinter ja den Rasen mähen können"). Reicht dieser Abstand? Was, wenn es Bäume werden? 

3.Befürchtung: Die Früchte und Samen des Pfaffenhütchens gelten als stark giftig. Vögel nehmen sie auf und lassen die Reste wieder "fallen". Muss man das dulden, dass jemand eine bekanntermassen giftige Pflanze in direkter Nähe pflanzt? Wir haben Enkelkinder die oft kommen.

Wie hoch darf die Hecke werden und was ist, wenn dadurch unser Grundstück stark beschattet wird (s. Höhenversatzangabe) ? Müssen wir das dulden?

Wer kann einen in solchen Fragen beraten?

Wäre schön, wenn jemand dazu etwas sagen kann. Danke im Voraus.