Hallo relax99, dass man immer eine Bestätigungsseite mit Bestätigungsnummer zu finden ist, stimmt leider nicht. Es gab in der letzten Zeit wohl häufiger eine "Error"-Meldung obwohl gebucht wurde. Mir ist das passiert. In der Fehlermeldung wird man darauf hingewiesen, dass ein Fehler aufgetreten ist. Man wird aber aufgefordert zur Sicherheit nochmal zu schauen, ob man eine Bestätigungs e-mail bekommen hat. Wir haben die Bestätigungs e-mail aber erst ca. 30 Minuten später bekommen. Ich habe also einen neuen Flug gebucht. Habe die selbe Fehlermeldung bekommen. Habe nochmal in meinen Mails geschaut, habe dann noch einen Flug gebucht und wieder die selbe Mail bekommen. Am nächsten Morgen habe ich es noch zweimal versucht. Beim ersten Mal wieder die gleiche Fehlermeldung beim zweiten Mal dann der Warnhinweis ich hätte diesen Flug schon gebucht. SChock! Dann habe ich nochmal in meine Mails geschaut und hatte sofort 2 Bestätigungen für erfolgreiche Buchungen. Eine der Buchungen vom Vorabend und eine vom Morgen hatten anscheinend geklappt, obwohl ich immer die gleiche Fehlermeldung bekommen habe.

Ich habe Ryan Air ein Fax geschickt (per E-Mail kann man mir dieser seltsamen Firma keinen Kontakt aufnehmen) und um Rückerstattung gebeten. Eine Woche später kam eine SMS, dass das Geld zurückgebucht wurde. Das war auch der Fall! Glück gehabt! Und das obwohl in der Fehlermeldung erwähnt wurde, dass man bei einer Doppelbuchung kein Geld zurück bekommt. Ich werde mir trotzdem dreifach überlegen ob ich nochmal bei Ryan Air buche.

...zur Antwort

Ich ärgere mich auch gerade mit der Firma herum. Ich kann mich nur anschließen: nie wieder Jochen Schweizer! Ich habe einen Gutschein geschenkt bekommen, den ich 3 Tage nach Ablauf einlösen wollte. Das war nur gegen eine Verlängerungsgebühr von 15€ möglich. Da der Gesamtwert ungefähr bei 45€ liegt finde ich das extrem viel. Ich konnte Gutscheine dieser Art bisher immer ohne Probleme kostenlos verlängern bei anderen Firmen. Ich finde diese Bearbeitungsgebühr müsste zumindest auf den Gutscheinen erwähnt sein.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.