zwischen 2 Prüfungen müssen 2 Wochenenden liegen. Das Du wieder Fahrstunden nehmen musst ist richtig. Du bist in diesem Fall Nachschulungspflichtig. Die Anzahl der Stunden bestimmt dein Fahrlehrer nach seinem Ermessen. Eine vorgeschriebene Anzahl der Fahrstunden nach mißlungener Prüfung gibt es nicht. Es sei denn wie schon erwähnt mit der Wartezeitverkürzung. Diese Verkürzung gibt es aber nur in Ausnahmefällen.

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Du kannst beide Führerscheine miteinander beantragen. Wenn du erst Kl. B machen willst gibst du das im Antrag an. Sonst wird nur ein Schein gleich für beide Führerscheine gedruckt und du bekommst ihn erst nach besandener Prüfung des 2. Führerscheins ausgehändigt. Das kostet ca. 10 Euro mehr. Mit der praktischen Prüfung fürs Motorrad hast du genau ein Jahr Zeit nach bestandener theoretischen Prüfung. Das heißt z. B. du machst am 1 Juni2010 die theoretische Prüfung für Kl. A und B. bestehtst beide, dann hast du für deine praktischen Prüfungen Zeit bis zum 31.Mai 2011. Der Prüfer hat auch den Führerschein nur dabei, wenn du den für jede einzelne Klasse beantragt hast UND wenn du am Tag der Prüfung auch schon das Mindestalter erreicht hast. Also für Bf17 schon taggenau 17 bist. Wenn du Bf17 machst,und du Kl. A dazu machen willst, kannst du sowieso frühestens mit 17 1/2 anfangen in der Fahrschule, da du höchstens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters loslegen darfst.

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Eine thoerie oder praktische Ausbildungsstunde dauert wie jede gewöhnliche Schlustunde 45 Minuten. Danach wird auch berechnet. Der Theorieunterricht wird in Unterrichtseinheiten gelehrt. Eine Unterrichtseinheit hat 90 Minuten. Also eine Doppelstunde zu a 45 Minuten. Die Anzahl der zu benötigenden Theorieunterrichten wird in Unterrichtseinheiten angegeben. D. h. 14 Theorieunterrichte ergeben 14 Doppelstunden.

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Da ich selbst -fahrlehrerin bin, denke ich diese Frage beantworten zu können. Sobald der Fahrlehrer seine Fahrerlaubnis verliert, darf er weder praktischen noch theoretischen Unterricht geben. Es verhält sich auch so, dass wenn sich der Fahrleher auch nur einen Punkt in Flensburg einfängt er an der Führerscheinstelle antanzen muss und dazu Stellung abgeben muss, warum IHM sowas passieren kann. Vorbildfunktion usw. Es liegt dann im Ermessen des Stelle den Fahrlehrer mit einer Ermahnung davon kommen zu lassen oder ob ihm das Amt für eine Zeitlang die Fahrlehrerlaubnis sperrt. Darf dann also nur noch privat rumfahren aber nicht mehr schulen solange die Spere verhängt ist. Zur Frage warum ein FL alle Führerscheinklassen braucht auch wenn er nur Kl BE unterrichten will, wird davon ausgegangen, dass man sich mit der Problematik der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer nur einfühlen kann wenn man diese FZG auch selber fahren kann. Für jede einzelne Führerscheinklasse muss der FL auch einen eigenen Fahrlehrerschein machen.

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