Hallo Zusammen,
ich wollte mir nebenbei ein bisschen Geld dazuverdienen und an den Wochenenden einfach ein bisschen Taxi fahren. Ich hatte alles Nötige für den Personenbeförderungsschein zusammen und musste als Letztes nun zum Augenarzt. Dieser sagte mir, dass ich absolut keine Chance auf den P-Schein habe, da ich auf dem rechten Auge weniger als 20% habe (Bereits seit Kleinkindalter, bin damit aufgewachsen). Allerdings habe ich bereits seit 2016 meinen Führerschein und durfte diesen damals ohne Umstände machen. Ich habe nur ein augenärztliches Gutachten gebraucht, dass mein linkes Auge die fehlende Sehkraft usw. ausgleicht, da ich das wie gesagt schon seit Kleinkindalter habe und es nicht anders kenne. Meine Frage ist nun, ob es hierzu wirklich keine Ausnahmeregelung gibt? Ich bin im Straßenverkehr in keinster Weise eingeschränkt oder dergleichen. Zudem meinte der Arzt zu mir, dass diese Regelung nicht für Personen gilt, die vor 1998 ihren Führerschein besitzen. Ist das nicht ein bisschen unfair?
Grüße