Im Gegensatz zu einigen irrwitzigen Antworten die hier gegeben wurden sind sexuelle Handlungen jeglicher Art zwischen Verwandten aufsteigender Linie also zwischen Kindern, Eltern und Großeltern verboten. Also auch der Spaßsex mit der Mutter. Anders verhält es sich beim Sex zwischen Bruder und Schwester. Oralverkehr sowie Analverkehr ist da nicht verboten. Das Verbot in Paragraph 173 gilt ausschließlich für den Vaginalverkehr. Und das auch dann wenn einer oderbeide Partner sterilisiert sind oder auf irgendeine Weise verhüten. Das Eindringen mit dem Penis in den Scheidenvorhof ist schon strafbar

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