Im Prinzip brauchst du nur Sachen einzupacken, die du für 2 Wochen brauchst.

Wenn es dort Waschmaschinen gibt, kannst du jede/jede 2. Woche waschen.

Ansonsten Schuhe , Waschutensilien usw.

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Kann sein. Aber das wird bald vorbei sein.

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Für manches gibt es keine Erklärung.

Man könnte spekulieren, aber was hast du davon.

Ich weiß, wie schlimm sie sein kann.

Also freu dich, dass du migränefrei bist.

Ich wünsche dir, dass es dabeibleibt. :-)

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Vielleicht ist die Zimmerluft zu trocken. miss mal die Luftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer.

Aus gesundheitlichen Aspekten wird oft eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und etwa 60 % empfohlen. 

Vielleicht atmest du durch den Mund.

Ich kenne das Problem auch und habe Wasser und Lutschbonbons am Bett.

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Wie auf Abmahnung reagieren?

Ich arbeite seid 3 Jahren im Altenpflegeheim als Pflegehelferin.Ich behaupte von mir,das ich mit Herz pflege und nur Pflege wie ich später selbst gepflegt werden möchte.

Nun zu meine Problem.Ich bekam von einer Pflegefachkraft den Auftrag,einer Bewohnerin eine Hose anzuziehen,weil sie mobilisiert werden sollte. Ich habe versucht mit gut Zureden ihr die Hose anzuziehen.

Sie hat es sogar mit Tränen abgelehnt,sie lehnt es oft ab.Sie möchte einfach im Bett bleiben und in Ruhe gelassen werden. Ich brach den Versuch ab und begab mich ins Dienstzimmer.Die Fachkraft kam und fragte ob sie die Hose an hat.

Antwort‘Nein hat sie nicht,sie hat es abgelehnt. ‚
PFK‘Das interessiert mich nicht,sie wird mobilisiert

Ich ‚wenn du es möchtest,musst du es wohl selber machen,ich mache es nicht

Pfk ‚ist das dein letztes Wort?

Ich‘Ja du kannst dich gerne beschweren,es ist mir egal,ich werde niemanden zwingen.

PFKist wütend ins Zimmer und hat es auch nicht geschafft die Bewohnerin zu mob.

PFK hat tagelang nicht mit mir gesprochen.

ich habe Urlaub zur Zeit und bekam eine Abmahnung,weil ich gegen meinen Arbeitsvertrag verstoßen habe.
PFK hat mit keinem Wort erwähnt das Bewohnerin nicht mobilisiert werden möchte sondern nur

Ne ich mach das nicht,ist mir egal ob du dich beschwerst .

was kann ich gegen die Abmahnung machen? Ich werde keine Gewalt in der Pflege anwenden.

Man lässt mir 14 Tage Zeit für eine Stellungnahme.Kann ich auch schriftlich eine Stellungnahme verfassen,weil ich sehr emotional bin und einem Gespräch wahrscheinlich nicht standhalten werde.

es handelt sich beim AG um eine christliches Haus.

LG

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An deiner Stelle würde ich genau das schreiben, was hier steht.

Also du hast es versucht, die Andere (PFK) auch. Hat es auch nicht geschafft !

Die Frau hat sich geweigert, du wolltest/konntest sie nicht zwingen. (Kurzform)

Das Ganze schriftlich als Stellungnahme/Widerspruch an den Arbeitgeber.

(Dass es ein christlicher Träger ist, ist vollkommen egal)

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In deinem Beipackzettel steht:

Die Filmtabletten werden unzerkaut mit
1 Glas Wasser eingenommen.

Jana174923 hat also recht, wenn sie schreibt, dass du sie nicht zerkauen darfst.

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Du musst dich damit abfinden, dass du etwas nicht richtig gemacht hast.

Daraus lernst du, dass du beim nächsten Mal vorsichtiger bist.

Aber es ist nun vorbei. Sieh nach vorne, du kannst es ja nicht ändern.

Dann geht es auch vorbei, dass du dir Vorwürfe machst. :-)

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Nein, das ist nicht normal.

Weißt du nicht, dass die Kleidung verschieden ausfällt ??

Größe 32 ist nicht immer gleich groß, jede Firma hat verschiedene Maße.

Aber abgesehen davon ist es ja nun kein Drama, wenn du mal eine andere Größe tragen musst.

Fixiere dich nicht so auf Maße !

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Ruf bei dem Träger an, von dem du die Reha genehmigt bekommen hast.

Dann bist du auf der sicheren Seite.

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Du solltest dir vor Augen führen, dass du die Bedingung zur Aufnahme erfüllen musst.

Das ist dein Ziel.

Für dieses Ziel solltest du dich stark machen und nur daran denken.

Trotz eventuellem Ekel vor dem Essen hab dien Ziel, nämlich gesund zu werden, immer vor Augen.

Du entscheidest, was dir wichtig ist.

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Da scheint in deiner Kindheit mit deiner Erziehung etwas falsch gelaufen zu sein.

Wenn du nicht alleine die Ursache ergründen kannst (oder willst) solltest du dir Hilfe holen.

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aber ich kann wirklich nicht vor der Klasse präsentieren. Ich habe dann immer das Gefühl alle starren mich an und lachen mich aus.

Das Problem wirst du nicht los, wenn du dich von Präsentationen befreien lässt.

Es geht vielen Menschen so, ohne dass daraus gleich eine ernsthafte Angststörung diagnostiziert wird.

Dagegen hilft nur, dass du dich mit diesen Situationen konfrontierst.

Üb es erst in einem kleineren Kreis (Freunde usw.) und mit der Zeit wird es besser werden.

Vermeidung ist das schlechteste, was du machen kannst.

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Die Haare haben ja nun nichts mit der Fußoperation zu tun.

Dem Arzt und dem Fuß ist es egal, ob sie rot, grün oder blau sind.

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Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) nach der Beratungsregelung vornehmen lassen, tragen die Kosten für den Eingriff selbst. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten für die ärztliche Beratung, die notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen sowie für möglicherweise notwendige Nachbehandlungen. 

Für einen Schwangerschaftsabbruch muss man mit Kosten zwischen 300 und 700 Euro rechnen, je nach gewählter Methode (operativ oder medikamentös) und Narkoseart. Der medikamentöse Abbruch kostet weniger als der operative, da keine Narkose notwendig ist. Am besten fragen Sie in der Praxis oder Klinik, die den Abbruch vornehmen wird, vorher nach den Kosten. 

Wer hat Anspruch auf finanzielle Hilfe?

Hat eine Frau nur ein geringes oder gar kein Einkommen, hat sie Anspruch auf die Übernahme der Kosten für den Abbruch. Dies ist unabhängig davon, ob und wie sie krankenversichert ist. 

Als sozial bedürftig gilt eine Frau, deren verfügbares persönliches Einkommen 1383 Euro im Monat (gilt bis Juni 2024) nicht übersteigt und die kein kurzfristig verwertbares Vermögen hat. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jedes im Haus der Frau lebende minderjährige Kind um 328 Euro. Eine weitere Erhöhung bis maximal 405 Euro ist möglich, wenn die Kosten der Unterkunft 405 Euro übersteigen. 

Einen Anspruch auf Kostenübernahme haben auch Frauen, die Sozialleistungen beziehen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder in einer Einrichtung leben, deren Kosten von der Sozial- oder Jugendhilfe getragen werden. Die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen können in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle erfragt werden. 

https://www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/schwangerschaftsabbruch/die-kosten-eines-schwangerschaftsabbruchs/

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