Zunächst einmal: hier liegt ein Darlehensvertrag nach §§ 488 BGB vor. Diese Verträge können rechtswirksam nur von voll Geschäftsfähigen rechtswirksam abgeschlossen werden, d. h. von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Taschengeldparagraf oder ähnliches gilt hier nicht. Wie alt bist Du? Wie alt sind die Personen, die Dir das Geld gegeben haben?

Ob Du kein guter Mensch bist, kann ich nicht beurteilen. Solltest Du Volljährig sein, empfehle ich Dir dringend mit einer Schuldnerberatung in Kontakt zu treten. Die können über weitere Schritte besser informieren (z. Umschuldung, Privatinsolvenz etc.).

Wenn es ein "reflex" sein sollte, solltest Du evtl. in psychologische Behandlung (Therapie etc.) gehen. Hier ist Dein Hausarzt Ansprechpartner.

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Ja sicher kann man das machen. Aber was soll das denn bringen? (Man kann auch mit einem Auto eine Sprungschanze runter fahren, allerdings pro Auto nur einmal).

Die Frage ist falsch gestellt, es sollte sicher heißen: ist es sinnvoll zwei unterschiedlich konfigurierte Lautsprecher an eine Anlage anzuschließen? Mit welchen (negativen) Effekten muss ich rechnen? Für jeden, der ein einigermaßen gutes Gehör verfügt, muss das Ergebnis grauenhaft sein. Also lass es!

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