Täuschungsversuch? Prüfungsausschluss? Wie geht es weiter? Wie ist es zu verstehen?
Folgenden Absatz zur Prüfungsordnung verstehe ich nicht. Kann mir das vielleicht jemand erklären? Vor allem den letzten Teil den 3 Jahren? : Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann bei Prüflingen, die die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung in erheblichem Maße gestört oder sich eines Täuschungsversuchs schuldig gemacht haben, den betreffenden Teil der Prüfung für nicht bestanden erklären. Eine solche Entscheidung ist im Falle eines Täuschungsversuchs nur innerhalb von drei Jahren nach der Prüfung zulässig.
Darf man die Prüfung dann erst in drei Jahren wiederholen oder geht es nur um die Entscheidung? Wie ist das zu verstehen?
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