Wenn das WERKZEUG abgebrochen ist, liegt die Haftung selbstverständlich bei der Werkstatt, hätten halt taugliches Werkzeug nehmen müssen, das reißt dann auch nicht ab.
Aber daraus sollte eigentlich gar kein größerer Schaden entstehen, es sei denn, die haben dabei die Zündkerze rundgedreht. Aber auch das fällt unter Punkt 1.
Anders sähe es aus, wenn sich die Zündkerze nicht lösen ließ und abgerissen ist, in dem Fall kann die Werkstatt außer bei grober Fahrlässigkeit nichts dafür. Passiert bei Zündkerzen aber ausgesprochen selten.