Hallo. Wenn ein Betrieb nach oben genanntem Paragrafen die Gewinnermittlung führt.

Was muss sie im Jahr der Betriebsaufgabe dann abgeben?

Bei der Bilanz (4 1 Rechner) müsste dieser Betrieb eine Aufgaben Bilanz erstellen.

Aber wie ist es im Fall der des 4 2 Rechner? Gibt es Ausnahmen? Muss dieser grundsätzlich auch eine Bilanz abgeben?

Liebe Grüße