Brunner & Darvich gehören in ihrem Jahrgang zur erweiterten Weltklasse, aber ein Turnier bei den Herren kommt selbst für die einige Jahre zu früh.

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Arbeitgeber können ihre Stellenangebote auch selbst in die Jobbörse der Arbeitsagentur einstellen. Dann sind sie aber selbst z.B. für Inhalte & Aktualisierungen verantwortlich.

Wenn sie die Betreuung an die Arbeitsagentur abgeben, wird das Stellenangebot von einem Arbeitgeber - Vermittler betreut, der für den Arbeitgeber ggf. Suchläufe macht & Vermittlungsvorschläge an passende Bewerber schickt und im Idealfall auf die Aktualität achtet.

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solange es noch freie Schulplätze gibt, ist das meist kein Problem. Denn die Schulen wollen ja auch ihre Klassen voll bekommen.

Wenn es aber bereits eine Warteliste und deutlich mehr (rechtzeitige) Anmeldungen als Plätze gibt, hast Du es als "Nachzügler" eher schwer noch zum Zug zu kommen.

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ab einem gewissen Alter besteht auch in einer dualen betrieblichen Ausbildung für den Azubi keine verpflichtende Berufsschulpflicht mehr.

Wie man sich den theoretischen Stoff dann beibringt, ist dann das Problem des Azubi & des jeweiligen Ausbildungsbetrieb, denn an den jeweiligen Prüfungen der Kammer (Zwischen- & Abschlussprüfung) muss der Azubi trotzdem teilnehmen.

Daher rät die Kammer auch ohne Berufsschulpflicht zum Besuch der jeweiligen Berufsschule.

Aus meiner Sicht besteht hier die Gefahr, dass Du in diesem Ausbildungsbetrieb nur am arbeiten bist & keine / kaum Zeit für die Aneignung der theoretischen Inhalte während der Arbeitszeit bekommst & Du das dann "auf eigene Kosten" in Deiner Freizeit machen darfst.

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wenn man im Rahmen des EQ die Berufsschule besucht, kann (nicht "muss"!) dies als 1. Lehrjahr anerkannt werden.

Ob & wieviel Sinn eine solche Anerkennung macht, wenn man quasi mittendrin startet, muss man im Einzelfall mit dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb abklären, denn der hat in der Regel das letzte Wort.

Wenn der Betrieb eine Übernahme ins 2. Lehrjahr will & die schulischen Leistungen stimmen, wird die Kammer sich nicht quer stellen.

Es gibt aber auch Ausbildungsbetriebe, die dieses EQ erst mal als Testphase sehen & den EQ-Praktikanten ab Herbst dann wieder ins 1. Lehrjahr stecken.

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Wenn Du wochenweise Blockunterricht hast & ein Pendeln zum Wohnort nicht zumutbar ist, wird man Dir ggf. eine Unterkunft stellen.

"Unterkunft" bedeutet aber nicht "Wohnung", denn Berufsschulen, die seltenere Berufe ausbilden & daher auch überregionale Schüler haben, verfügen oft über entsprechende Wohnheime.

Und auch wenn Du verheiratet bist, wird nur Dir eine Unterkunft zur Verfügung gestellt. Wenn Du Deinen Ehepartner in den Berufsschulwochen vor Ort haben willst, geht das in der Regel auf Deine Kosten.

Wie es aber genau abläuft & ob Du ggf. auch Anspruch auf Trennungsgeld hast, musst Du bei Deinem zukünftigen Dienstherrn erfragen.

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das lässt sich schwer 1:1 übersetzen. Im übertragenen Sinne geht es darum, immer weiter zu kämpfen & nicht aufzugeben.

Das Motto geht auf den ehemaligen Spieler & Coach der Panthers Sam Mills zurück, der an Krebs erkrankte & leider auch daran starb.

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Habe hier je nach Land & Kontinent unterschiedliche Erfahrungen gemacht.

Wenn die E-Mail in der Landessprache des Hotels verfasst ist & es um nichts außergewöhnliches geht , erwarte ich als Kunde eigentlich eine Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Auf Antwort-Mails von Hotels aus der Türkei & Thailand habe ich aber auch schon mal 3-4 Tage gewartet.

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es kommt auf die Notenskala an, die der Lehrer verwendet. Da haben sie oft einen gewissen Spielraum & es gibt selten genaue Vorgaben von "oben".

Aber 50% der erreichbaren Punkte ist & war auch zu meiner Schulzeit eigentlich schon immer die Note 4 (ausreichend).

Man hat die Hälfte gewusst, dass ist ausreichend & reicht zum Bestehen. Nicht mehr & nicht weniger...

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Auch in einer überbetrieblichen Ausbildung erhält man eine Ausbildungsvergütung. Das ist kein "Taschengeld". Es ist richtig, das es weniger ist, als in einer Ausbildung am 1.Ausbildungsmarkt, aber man muss auch bedenken, was da noch alles an Fördermitteln & Kosten dahinter steckt.

Pro Teilnehmer kostet eine solche Maßnahme die Arbeitsagentur schnell mal über 800 € pro Monat. Da komm einiges zusammen...

Wenn der Zielberuf passt & es keine Alternative am 1.Markt gibt, ist das eine bessere Lösung, als nichts zu machen oder mit Jobs / Praktika zu überbrücken. Als Plan B & Notlösung, meiner Meinung, durchaus brauchbar.

Es ist auch keineswegs ein Sammelbecken für Hauptschüler. Die Fördergründe können vielfältig sein. Da es sich um eine Benachteiligtenförderung handelt, muss in der Regel auch eine entsprechende Benachteiligung vorliegen. Das kann z.B. eine nachgewiesene Lernschwäche sein oder eine soziale Benachteiligung (z.B. alleinerziehend)

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die Stundenpläne & der Lernstoff sind kaum vergleichbar und Du hast ein recht hohes Risiko, wenn Du nicht wiederholst, dass Du mit Lücken in die 11. Klasse startest, die in Deinem Fall ja schon fürs Abi zählt.

Das solltest Du im Vorfeld mit Deiner Schule klären & besprechen.

An den Gymnasien, die ich kenne (von meinen 2 Geschwistern, mir selbst & Freunden), gab es da eigentlich von der Schule immer die klare "Vorgabe": wer ein Jahr ins Ausland will, muss dieses Jahr danach wiederholen.

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in Sachen "Brot" hat sich, meiner Meinung, in den USA in den letzten Jahren sehr viel getan.

War gerade selbst wieder drüben & war positiv erstaunt wie einfach ich mittlerweile "gutes" Brot bekomme (zumindest in den größeren Städten an der Ostküste, wo ich war). Das war vor ein paar Jahren noch nicht der Fall.

Auch andere europäische Importwaren habe ich vermehrt gesehen.

Auf der anderen Seite habe ich Bekannte in Ohio, da bekommst Du wohl gar nichts in dieser Richtung (lt. deren Aussage).

Könnte also durchaus eine regionale Sache (Großstadt / Land) sein...

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In den letzten Jahren ist der Markt gewachsen & die Ausrichtung auf ein Mainstream-Publikum größer geworden, weil das die entsprechenden Umsätze bringt.

Das bringt leider, meiner Meinung, einige nicht so schöne Nebeneffekte mit sich:

  • wie schon Ifosil geschrieben hat: es wird der kleinste gemeinsame Nenner gesucht, damit sich mehr Gamer angesprochen fühlen.
  • Schnellschüsse bei der Veröffentlichung. Fast kein Spiel kommt mehr fertig auf den Markt, sondern alles muss gepatcht werden. Hauptsache veröffentlicht...
  • der ganze kostenpflichtige DLC & die (für mich unverständliche) Bereitschaft der Kunden dafür tatsächlich zusätzlich zu bezahlen.
  • "Grafikblender", wo fast nur Wert auf die Optik gelegt wird. Weil gute Grafik verkauft sich wohl fast von alleine...
  • Fortsetzungswahn: lieber eine Reihe bis zum Erbrechen melken & mit ständigen Fortsetzungen auslutschen, als was neues zu versuchen.

Gut, als Gegenargument könnte man aufführen: ohne Mainstream - Titel ist kein Geld da für innovative neue Ideen. Aber die sehe ich aktuell auf dem Konsolenmarkt nicht & ich bin / werde kein PC-Zocker...

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Ausbildungen in der Altenpflege haben eine eigene rechtliche Grundlage als andere betriebliche Ausbildungen. Nämlich nicht das BBiG sondern das Altenpflegegesetz - AltPflG.

Daher treffen die rechtlichen Infos im Link zur IHK in der anderen Antwort nur bedingt zu...

Bei einer Altenpflegeausbildung brauchst Du einen Schulvertrag von der Altenpflegeschule & einen Ausbildungsvertrag bzw. Praxisvereinbarung mit der Einrichtung.

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung3/Pdf-Anlagen/schaubild-rechtliche-strukturen,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Und da dreht man sich leider manchmal unnötigerweise im Kreis. Die Schule sagt: ohne Praxisvertrag keine Schulzusage & die Einreichtung sagt: bring uns den Schulvertrag, dann machen wir den Praxisvertrag...

Manchmal wollen die Schulen auch von der Einrichtung ausgefüllte Formulare haben... 

Du solltest das daher nochmals mit Schule & Einrichtung genau absprechen.

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AirBnB ist in New York nicht grundsätzlich verboten, es wird dort momentan aber wohl sehr genau von den Behörden unter die Lupe genommen.

Nach Studien der Behörden waren wohl 2/3 - 3/4 aller Vermietungen über AirBnB im Raum New York nicht ganz gesetzeskonform. Entweder weil es gewerbsmäßig stattfand oder weil der Vermieter der Wohnung während der Vermietung nicht auch im Apartment gewohnt hat.

Bedeutet aber nicht, dass AirBnB nicht möglich ist.

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