Lasst euch vom Mobilfunkanbieter nicht in's Boxhorn jagen. Wenn auf der Rechnung die nach §45h TKG geforderten Angaben fehlen und der Provider sich weigert, ein detailliertes Prüfungsprotokoll anzufertigen und das innerhalb von 8 Wochen vorzulegen, seid ihr aus der Sache raus. Die Angabe "Premiumdienst", die man in so einem Fall meist auf der Rechnung findet, genügt auf keinen keinen Fall den Vorgaben des §45h Abs. 1 Ziffer 1. Siehe Urteil des BGH: http://lexetius.com/2012,2591 Ich fechte derzeit genau so einen Fall vor dem Amtsgericht München aus und laut meinem Anwalt stehen die Chancen für den Erfolg sehr gut.

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