Frage
Antwort
Das meiste wurde ja bereits gesagt, was aber möglich ist, wenn man einen zweiten Wohnsitz im europäischen Ausland hat, dort ein Fahrzeug zuzulassen (egal ob Roller, Auto, sonstwas) und damit auch am Erstwohnsitz zu fahren. Voraussetzung wäre zwar, dass man das Fahrzeug überwiegend am Zweitwohnsitz bewegt aber wenn man keine fiesen Nachbarn hat oder sonstige Leute, die einem böses wollen, kontrolliert das niemand. Sparen wird man da allerdings eher so gar nichts dabei.