Kann es auch möglich sein, das die Forderung bereits beglichen ist und das Schreiben fehlerhaft? Kann man auch beim Gläubiger nachfragen ob die Forderung wirklich noch besteht?

Ich weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten sollte da ich bei der angeblichen Zustellung des VB längst im Ausland gewohnt habe. Mein Exmann hat dort noch weiterhin gewohnt.

Soll ich das dem Inkasso so schreiben? Ich kenne mich mit solchen Angelegenheiten nicht aus.

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Es handelt sich ja nicht um meine Schuld sonst würde ich das ja bezahlen. Das ist die Schuld meines Exmanns, damals lebten wir schon länger nicht mehr zusammen und waren kurz vor der Scheidung. Er hat das wahrscheinlich nicht bezahlt und jetzt werde ich angeschrieben. Kann das auch fehlerhaft sein, ich habe jetzt schon einiges gelesen.

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Die Schulden sind ja nicht von mir, sondern von meinem Exmann. Wir lebten schon längst getrennt, wie gesagt ich im Ausland und er hat wohl den Mahnbescheid bekommen bzw auch schon Schreiben vom Inkassobüro. Jetzt sind wir schon länger geschieden.

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