Kann es auch möglich sein, das die Forderung bereits beglichen ist und das Schreiben fehlerhaft? Kann man auch beim Gläubiger nachfragen ob die Forderung wirklich noch besteht?
Ich weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten sollte da ich bei der angeblichen Zustellung des VB längst im Ausland gewohnt habe. Mein Exmann hat dort noch weiterhin gewohnt.
Soll ich das dem Inkasso so schreiben? Ich kenne mich mit solchen Angelegenheiten nicht aus.