Guten Abend zusammen,
Habe heute ein Schreiben vom Zoll bekommen, hatte vom 01.01.2018- 31.03 einen Minijob wo ich am Wochenende arbeiten war und im Monat ungefähr 250€ verdient habe, mir war klar das ich nur 160€ dazuverdienen dürfte, habe auch beim Jobcenter angerufen mir wurde gesagt ich solle lieber vorbei kommen, da ich zu dieser Zeit meine Umschulung gemacht habe, hatte ich kaum Zeit, also habe ich mich auf dem Arbeitgeber verlassen dachte das wird automatisch übermittelt das war Naiv, zu dem hat der Arbeitgeber mir immer das Geld Bar auf die Hand gezahlt aber trotzdem auf die Abrechnung 400€ geschrieben da ich als Minijobberin angemeldet war, wsr ich ja auch hab immer weniger als 400€ gezahlt das dumme ist ich musste mehr an das Jobcenter zurück zahlen, da ich keine Kontoauszüge hatte , sollte ich das beim Zoll erwähnen oder kriegt der ex Arbeitgeber einen drauf?
Und meine Frage jetzt war erwartet mich war wirklich nicht meine Absicht droht mir ein Strafverfahren ? Und steht das dann im Führungszeugnis?
Sollte ich lieber persönlich vorsprechen oder schriftlich die 1100€ hab ich übrigens zurückgezahlt
Dankeee euch