Ein Generalstreik, ist vielleicht nach dem Grundgesetz der BRD-GmbH untersagt, aber nur, um das Vasallenkonstrukt in seiner Art zu schützen. Nach der Hinrichtung von Benno Ohnesorg, geht dieses Vasallentum in seine undemokratische Evidenz.

Der Generalstreik in Deutschland kann verfassungsrechtlich, nicht verboten werden, weil diese o.g. BRD-GmbH keine Verfassung hat.

Die BRD-GmbH mit Eintrag ins Handelsregister Frankfurt a.M. ist eine private Verwaltung im deutschen Reich. Sämtliche Regelwerke dieses Konstrukt sind, nach dem 2+4 Vertrag 1991 mit den Aleierten, nichtig. Da sich in Deutschland, aus Unkenntnis der Bürger, keine Frage nach Verfassung und Rechtstaatlichkeit formieren, kann der Bürger wohl endlos, um seine tatsächlichen Rechte geprellt werden. In diesem für den Großteil des Volkes, sehr entbehrungsreichem Leben, mit Blick auf die sehr ausgibige soziale Ausgrenzung, schlussendlich zum Wohle einer krimminellen Minderheit. Hier ist dann deren juristische Deckung, und das Zusammenspiel, mit Blick auf das Einfordern von Schutz vor Diebstal per Gericht, eine bittere Erfahrung in diesem Vasallenstaat. Die Diebe sind auch Juristen, willkommen im Alltag.

Um diesen riesen Knast, mit seinen Regelwerken zur Bereicherung Auserwählter, zu festigen dient deren "Grundgesetz". Versuchen Sie, liebe Leserschaft, mal in der BRD eine Partei zu gründen! Sie müssen sich vor einer Verwaltung darstellen, und brauchen eine Erlaubnis!