Dein Lehrer darf dir gar nichts weg nehmen. Das ist schlichtweg Unterschlagung/Raub!

Er hat dich nach Artikel 1 Grundgesetz würdevoll zu behandeln.

Was für Eltern gilt, gilt auch für Lehrer! ( § 1631 BGB ) KEINE seelischen Demütigungen!

Der soll seine dreckigen Hände von deinen Sachen lassen!

Hausordnungen von Schulen - Was soll das sein?! Ein Witz. Würde ich nicht weiter ernst nehmen.

Also du solltest schon normal höflich sein.

Handle ansonsten nach dem Motto: Wie du mir, so ich dir!

Wenn ein Lehrer nett ist, sei es bitte auch. Wenn er dich ärgert, darfst du das auch.

...zur Antwort
Er denkt immer nur an das eine& das verwirrt mich!

Hallo ihr. Bin nun schon 7 Monate mit meinem Freund zusammen. Ich muss sagen er ist schon ein sehr schwieriger Typ, weil er sehr launisch ist& auch nach sovielen Monaten kann ich ihn nur schwer durchblicken. Aber ich liebe ihn nun mal auch mit seinen Macken und Fehlern! Wir sehen uns nur einmal in der Woche (manchmal auch ein ganzes Wochenende lang) weil es uns die Zeit und so einfach nicht anders erlaubt. Naja, aufjedenfall haben wir da auch immer Sex, aber irgendwie fühl ich mich so ausgenutzt und hab das Gefühl das er sich nur deshalb mit mir trifft. Aber ich weiß echt nicht wieso das so ist. In letzter Zeit habe ich auch immer mehr das Gefühl dass er mich nicht mehr so liebt und nur mehr das eine von mir will. Aber wieso ist das so? Er fragt mich oft ob ich ihn liebe,aber irgendwie sagt er mir nur selten das er mich liebt? Auch wieder etwas was ich so garnicht verstehe. Ich versteh mich super mit seiner Mama -generell mit seiner Familie - ich liebe ihn und will einfach nicht das es kaputt geht. Gestern war ich etwas eingeschnappt auf ihn, weil er die ganze zeit zweideutig geredet hat und er hat nur gegrinst und gesagt das er mich liebt wenn ich so bin. Auf die frage ob er mich sonst nicht liebt kam: sonst liebe ich dich noch mehr. Aber irgendwie glaub ich das ganze nicht mehr und fühl mich wie gesagt ausgenutzt - kann euch auch nicht sagen wieso das so ist.

Nun zu meinen Fragen: Wie merke ich ob er nur mehr das eine von mir will und woran merk ich ob er mich noch liebt? ( er ist 19, ich 16)

...zum Beitrag

wenn du weisst das er sich mit einem kumpel in nem cafe trifft oder ähnlichem, dann schick da ne freundin hin die die typen nicht kennen.

die soll sich in der nähe hin setzen, so das sie die hören kann.

sobald das der fall ist, schick ihm ne mail: "liebst du mich?"

seine reaktion wird bände sprechen und deine freundin bekommt alles mit!

...zur Antwort

Einer ist hier. Aber 13 Jahre älter.

Abgesehen davon das das KEINE Frage im Sinne der Richtinien ist Püppi!

...zur Antwort

Nein, darf sie nicht.

Solange du da gemeldet bist, hast du ein sogenanntes Besitzrecht an der Wohnung. Damit stehen dir Wohnungsschlüssel und der Zutritt zur Wohnung zu.

Dieses würde erst erlöschen wenn deine Mutter einen Räumungstitel gegen dich erwirken könnte oder du schriftlich erklärst das du freiwillig ausgezogen bist.

Was deine "Mutter" da macht ist also schlichtweg Unterschlagung!

...zur Antwort

Grundsätzlich hast du vollkommen Recht.

Jeder Mensch in der BRD hat ein gesetzlichen Anspruch auf Alg 2 . Dazu muss man nur bedürftig sowie postiallisch erreichbar sein.

Man muss dazu weder seine Bedürftigkeit versuchen zu verringern, noch Meldetermine wahr nehmen, noch sich bewerben und schon gar keine EGV abschließen.

Der Anspruch auf das Existenzminimum ist unverfügbar! ( Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 9.02.2010 - googeln )

Nun wurde aber mit Einführung des Alg 2 ein Gesetz erlassen. Das Sozialgesetzbuch 2 . ( SGB 2 )

Dieses hat grundsätzlich erstmal Bestand, weil es ein Gesetz ist.

Es ist aber so, dass beim Erlass eines neuen Gesetzes die Grundrechte genannt werden müssen, gegen die das Gesetz verstößt. Sonst ist dieses Gesetz automatisch nichtig. ( Artikel 19 Grundgesetz )

Beim SGB 2 verstieß man gegen das Zitiergebot aus Artikel 19 Grundgesetz. Somit ist dieses SGB 2 Grundgesetzwiedrig und somit nichtig.

Gleichzeitig hat man immer Anspruch auf das Existenzminimum. Ob das nun Alg 2 oder sonstwie heißt spielt keine Rolle. Die BRD muss dafür sorgen das zur Not ALLE Einwohner der BRD das Existenzminimum beziehen können.

Es ist nur so, das seit dem Bestehen von Alg 2 ( Januar 2005 ) noch keiner explizit bis zum Bundesverfassungsgericht wegen Sanktionen nach § 31 SGB 2 vorgedrungen ist. Sehr komisch, ist aber so.

Im Urteil vom 9.02.2010 ging es um die Berechnung des Alg 2, nicht um Sanktionen. Dennoch kann jeder der klug ist aus der Urteilsbegründung heraus lesen, dass Sanktionen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Obwohl es sich also aus dem Grundgesetz ableiten lässt das Sanktionen nicht erlaubt sind, muss dies erst das Bundesverfassungsgericht fest stellen damit dieser perverse Sanktionswahnsinn endlich ein Ende hat.

Juristisch gesehen ( einige Rechtsanwälte vertreten diese Auffassung ) ist jede Sanktion vorsätzliche Körperverletzung!

ALLE Personen die in einem Jobcenter arbeiten sind also Menschenrechtsverletzer der übelsten Sorte!

Eine Eingliederungsvereinbarung ( EGV ) ist ein Öffentlich-Rechtlicher Vertrag. Dieser darf nur verfasst werden, wenn beide Parteien ihn freiwillig unterzeichnen.

Eine EGV als Verwaltungsakt ist schlichtweg Nötigung und mit den guten Sitten absolut unvereinbar!

Auch ist es rechtswiedrig das unter 25 Jährige beim Alg 2 Bezug weniger Rechte als über 25 Jährige haben. Unter 25 Jährige werden härter sanktioniert und dürfen nicht so frei umziehen wie über 25 Jährige.

Wie ist das mit Artikel 1, 2 und 3 des Grundgesetz zu vereinbaren? Also der Menschenwürde, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Grundsatz das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

...zur Antwort

The Green Mile.

Der Schwarze heißt im Film John Coofee, in echt Michael Clarke Duncan und ist kürzlich verstorben.

...zur Antwort

Pralinenschachtel in Briefkasten werfen und Zettel mit gedruckter Schrift: "Entschuldigung für den lästigen Anruf."

Im Unterricht nichts anmerken lassen.

...zur Antwort

Was sollen wir jetzt aus der digitalen Ferne machen???!!!

...zur Antwort

Troll!!!

...zur Antwort

Hat du ihn schon einmal getroffen?

...zur Antwort

Ich kann mich nicht in Gedankengänge von 14 Jährigen Mädchen rein versetzen.

Aber allein schon das dümmlich Fragen deiner Mitschülerinnen ob du einen Freund hast, ist sowas von krank!

Was zur Hölle geht die das an?

Es ist völlig normal das man keinen Freund hat. Erst recht wenn man erst 14 Jahre alt ist.

Deine "Freundinnen" sehen es wohl als Leistungssport und Gruppenzwang einen Freund zu haben.

Normalerweise möchte man mit jemanden sein Leben lang zusammen sein. Das geht nur wenn man zueinander passt und der Gegenüber einen entsprechenden Charakter hat. Gerade deswegen sollte ein Freund gut ausgesucht sein.

Noch normaler ist es mit 14 eben noch keinen Sex gehabt zu haben.

Wenn die dich das nächste mal fragen, sagst du: "Das geht euch überhaupt nichts an, ob ich einen Freund habe. Ich erzähle doch draußen auch nicht wildfremden Leuten wen ich zum Freund habe und meine Privatsphäre ist für euch tabu!"

Du musst es so sehen: Die suchen sich nur jemanden über den die ablästern können. Einfach krank diese Tussen!

...zur Antwort