Ist eine ebenso verrückte wie (un)ambitionierte Frage.
Bei uns in der Gegend gibts ein schönes altes Gasthaus, das immer noch Familiengeführt ist und bei dem es keinen Nachfolger gibt (wie vielerorts).
Wir gehören zu den Gästen, die einen persönlichen Bezug zu den Wirtsleuten haben.
Bei mir und meiner Frau steht ggf. in den nächsten 1 bis 2 Jahren ein Berufswechsel an. Firma verkleinert sich, Berufsfeld ändert sich, solche Sachen.
In Stein gemeißelt ist da noch nichts aber möglich ist halt alles.
Ich arbeite derzeit als Erzieher, ich will so oder so weiter mit Menschen zu tun haben.
Meine Frau ist auch sehr sozial.
Die alten Wirtsleute führens noch weiter, und mit Glück gehts noch ein paar Jahre, reduziert haben sie die Öffnungszeiten schon seit einigen Jahren und so hats jetzt auch gepasst.
Aber natürlich geht das so nicht ewig weiter.
Ein großes Problem bei der Nachfolge ist der wegfallende Bestandsschutz. Die Wirtschaft ist im Prinzip in einem alten FachwerkBauernhaus. Das zu modernisieren ist ausgeschlossen.
Die Küche hat Edelstahloberflächen, hygienisch ist das soweit einwandfrei und es gab ja auch nie Probleme, aber es ist ja bekannt wie viel höher die Latte in der Gastro mittlerweile liegt. Hier gehts dann auch um Belüftung der Küche usw. usf..
Und sowas würde keiner dem Haus antun wollen. Abgesehen davon, dass es sehr teuer werden würde.
Vom dort noch arbeitenden Personal würden mindestens 1 bis 2 das Gasthaus gerne noch länger führen, aber es schwebt eben dieses Problem mit dem Nachfolger im Raum, denn ich schätze mal dass es noch schwieriger mit den Standards wird, wenn der Nachfolger nicht aus der Familie stammt.
Ich frag hier im Prinzip nur "für mich", weil ich selber gerne wüsste, was theoretisch möglich wäre, sollten wir mal dort anfragen, ob wir das Gasthaus in irgendeiner Form weiterführen dürften.
Dass ihr hier keine supergenauen Aussagen dazu machen koennt, ohne das Haus zu kennen, ist mir bewusst. Wäre trotzdem dankbar auch für grobe Ratschläge und Einschätzungen.
Da die Küche ohne ein kleines rechtliches Wunder wohl kaum in der Form weiterbetrieben werden koennte wie bisher stellt sich etwa die Frage, ob man den Modernisierungszwang reduzieren oder umgehen koennte, wenn man etwa nur noch kalte Speisen und Getränke anbietet, wie es oft auf Bierkellern und Biergärten ist.
Auch wäre noch die Frage, inwieweit der Umfang des Betriebs eine Rolle spielt, also wie viel Gäste gleichzeitig bewirtet werden koennen usw..
Möglicherweise könnte mans als Verein betreiben? Wir haben einen Bierkeller in der Nähe, der schon lange so betrieben wird. Irgendwas müsste dabei schon noch für uns rumkommen, aber viel müssts nicht sein, wir planen eh schon so, dass wir vielleicht noch einen kleinen Nebenverdienst an anderer Stelle verfahren, jedenfalls am Anfang wenn wir vermutlich auch noch recht kleine Öffnungszeiten anbieten.
Das Gasthaus hat immer noch einen SEHR treuen und großen Kundenstamm, der sogar überregional ist. Sofern das Gasthaus also nicht zu lange "still" stünde, wäre der Zulauf sicher weiterhin gegeben, selbst wenn sich das Speisenangebot ändern würde.
Ich würde auf jeden Fall auf authentische Hausmannskost wie Brotzeiten aus der Region und 1 x die Woche selbstgebackene Kuchen und Torten setzen. Klappt auf o.g. Bierkeller auch sehr gut. Dazu natürlich übliche Getränke aus der Region (Säfte, Weine, Biere, Schnaps) und zumindest 1 Fassbier. Viel größer ist die Auswahl bei den Getränken auch heute schon nicht xD