Die Anhebung des Mindestlohns auf 15 € war nur ein Vorschlag oder eine Meinungsäußerung von Bundeskanzler Olaf Scholz in einem Interview.
Allerdings sind weder die Regierung (Exekutive) noch das Parlament (Legislative) für die Festlegung von Mindestlöhnen zuständig. Dafür gibt es eine eigens eingesetzte Mindestlohnkommission.
Mindestlohnkommission - Kommissionsmitglieder (mindestlohn-kommission.de)
Die Kommission besteht aus einer Vorsitzenden, drei Vertretern der Arbeitnehmerseite, drei Vertretern der Arbeitgeberseite und zwei wissenschaftlichen Vertretern.
Es gilt das Prinzip der Tarifautonomie, das heißt, dass nicht der Staat für die Höhe von Löhnen und Gehältern zuständig ist, sondern es ist eine Angelegenheit der Tarifpartner.