Unter Kapitalverbrechen versteht man Mord und Totschlag.
Vergewaltigung und Mord sind grundverschiedene Delikte.
Für eine Vergewaltigung habe ich NULL Verständnis.
Ein Mord kann aus 1.000en verschiedenen Tatmotiven geschehen,
was den Mord zu den potentiell für die Gesamtgesellschaft gefährlichsten Verbrechen macht.
Auch gibt es 1.000e verschiedene Möglichkeiten der Tatausführung: Für jeden etwas,
um die natürliche Tötungshemmschwelle herabzusenken.
Deswegen ist die lebenslange Freiheitsstrafe izur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich.
negative Generalprävention: Die potentiellen Täter müssen abgeschreckt werden.
positive Generalprävention: Das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung muss gefestigt werden.
Denn jeder Mensch kann immer wieder im Leben eines der 1.000en Mordmotive haben.
Gedankenexperiment:
Es wird bekanntgegeben:
Die Strafandrohung für den Mord wird von der Lebenslangen Freiheitsstrafe auf 3 Jahre herabgesetzt.
(also die typische Strafe für eine Vergewaltigung).
Wie viele Drogendealer,.. erschießen nach der Haft den Richter, der ihn damals verurteilt hat, und werden nach der Festnahme verhört und freigelassen, weil sie einen festen Wohnsitz haben und keine Fluchtgefahr besteht.
Vielleicht erschießt er danach auch noch den Staatsanwalt.
Oder die Ehefrau des Richter erschießt den Drogendealer und Mörder des Richters aus Selbstjustiz.
Sie ist
- nicht einverstanden mit der geringen Strafe von 3 Jahren und
- sie weiß, dass ihr auch nur 3 Jahre drohen, wenn sie gefasst wird.
Außerdem kann Mord aus Selbstjustiz ganz schnell zu einer Kettenreaktion führen.
Der böse Vergewaltiger ist unbeliebter als der Mörder, weil der Mörder nicht pervers handelt und es auch Morde gibt, wofür Millionen Mensch (Teil-)Verständnis haben.
Außerdem wissen die Menschen, dass "jeder zu einem Mörder werden kann, unter gewissen Lebensumständen."
Das der Mord für die Gesamtgesellschaft eine potentiell unendlich mal höhere Gefahr als die Vergewaltigung darstellt und deswegen ZWINGEND sehr viel höher als 3 Jahre bestraft werden MUSS, spielt für den idealtypischen BILD-Zeitungsleser
keine Rolle.
Es wird dann oft lapidar gesagt, dass der Vergewaltiger auch die lebenslange Freiheitsstrafe bekommen soll.
Die Begründung, dass die Vergewaltigung genauso schlimm ist oder dass der Vergewaltiger diese Strafe "verdient" hat,
zeigt nur, dass derjenige die Strafzwecktheorien nicht einmal ansatzweise kennt.
Und die zweckfreie Vergeltung spielt in unserem Rechtssystem seit etwa 200 Jahren keine so große Rolle mehr.
In unserem stark zweckgerichteten Strafrecht soll die Strafe einem gesamtgesellschaftlichen Zweck dienen, nämlich der (effizienten) Kriminalitätsbekämpfung.
Und nach diesem Kriterium ist es keineswegs erforderlich, die Strafandrohung für die Vergewaltigung zu erhöhen.