Antwort
Kenne ich!
Julia Bohl wurde 2002 zu fünf Jahren Haft verurteilt und nicht zum Tode. Sie hat nicht mit Drogen gehandelt sondern ihre Wohnung zur Verfügung gestellt, damit ihr Singapurischer Freund mit Drogen handeln kann. Ihr hätte zeitweilig die Todesstrafe gedroht, weil bei ihr Cannabis über 500 g gefunden wurde. Ihr Anwalt forderte, den THC herauszufiltern und dann die reine THC-Menge festzustellen. Das Ergebnis lag weit unter dem Gewicht das in Singapur zwingend die Todesstrafe vorsieht. Ihre Strafe wurde während der Haft auf 3 Jahre reduziert. Sie durfte 2005 ausreisen und lebt glücklich und zufrieden noch heute.