Die Antwort ist ja, sofern eine gewisse Mitarbeiterzahl überschritten wird.
Es ist auserdem zu beachten, dass nicht jeder MItarbeiter per handauflegen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden kann. Hierfür sind Grundqualifikationen und eine zusätzliche Ausbildung notwendig.
Das passende Regelwerk hierzu wäre die DGUV Vorschrift 2
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1195
Hier wird klar geregelt, wann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt werden muss. Ob hierbei ein externer Dienstleister oder eine Person im Unternehmen herangezogen wird ist Geschmackssache.
Bei kleineren Unternehmen besteht noch die Möglichkeit des Unternehmermodells.
https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/organisation-von-arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/betriebsaerztliche-und-sicherheitstechnische-betreuung/unternehmermodell/worum-geht-es-im-unternehmermodell
Diese Regelungen sind gesetzlich verankert und gelten bundesweit, womit die Frage nach NRW hinfällig ist.