Die Antwort ist ja, sofern eine gewisse Mitarbeiterzahl überschritten wird.
Es ist auserdem zu beachten, dass nicht jeder MItarbeiter per handauflegen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden kann. Hierfür sind Grundqualifikationen und eine zusätzliche Ausbildung notwendig.

Das passende Regelwerk hierzu wäre die DGUV Vorschrift 2
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1195

Hier wird klar geregelt, wann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt werden muss. Ob hierbei ein externer Dienstleister oder eine Person im Unternehmen herangezogen wird ist Geschmackssache.

Bei kleineren Unternehmen besteht noch die Möglichkeit des Unternehmermodells.
https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/organisation-von-arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/betriebsaerztliche-und-sicherheitstechnische-betreuung/unternehmermodell/worum-geht-es-im-unternehmermodell

Diese Regelungen sind gesetzlich verankert und gelten bundesweit, womit die Frage nach NRW hinfällig ist.

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Wurde von einem Freund darauf hingewiesen, dass meine Fragestellung missverständlich ist.
Daher noch eine kleine Ergänzung: Es geht um das Setzen und Anschließen der Ethernet-Buchsen in den einzelnen Räumen

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