Du bist ganz normal! Sehr lobenswert, dass Du so aufmerksam bist! Ich mache das übrigens mit Würmern, die nach einem Regenschauer auf trockenen Wegen unterwegs auf die andere Seite sind, bevor sie von der Hitze, Sonne drohen auszutrocknen.
https://www.bzga-essstoerungen.de/hilfe-finden/welche-beratung-gibt-es/telefonberatung/
Nein danke! Viel zu jung, lebensunerfahren, gerade mal dem Kindesalter entwachsen, 4 Jahre von voller Geschäftsfähigkeit entfernt..., als erwachsener Mann für mich absolut ein NO GO!
Mein neues MTB...
Wer nicht zwischen Islam (Religion) und Islamismus (politisch-extremistisch) unterscheiden kann, sollte sich erst einmal über die Unterschiede informieren, bevor es/sie/er Unwahrheiten verbreitet!!
Das ist ihr gutes Recht und Punkt!!
Zum Frühstück Kaffee und den Tag über dann nur noch Tee, vornehmlich Grüner Tee oder Kräutertees.
Hier auf GF häufen sich auffällig viele Jungs mit "Long Dong-Psychosen"....
Diese "Bestrafung" ist riecht förmlich nach Mobbing, wenn nicht nach Nötigung (§ 240 StGB).
Ich rate dir in dem Fall mit dem Kopf zu denken und nicht mit dem Schw.nz!
Nope! Mobbing ist so ziemlich das Niederträchtigste, was ich mir vorstellen kann. Entsprechend habe ich mich schon früh beruflich in diese Richtung weitergebildet (Prävention, Aufdeckung).
Nackt in der Öffentlichkeit seinn, ist per se nicht verboten. Das "zeigen", im Sinne von "präsentieren" in deiner Frage ist allerdings verboten, für Männer zumindest.
Weder, noch!
Wenn Du für dein Leben keine weiteren Ambitionen hast, dann mach es... Ansonsten solltest Du dich nicht wundern, wenn diese Aktion irgendwann später öffentlich wird.
Ja - wg. Rennrad, MTB fahren.
Gemäß § 183 StGB macht sich strafbar, wer eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt. Die Strafe reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Es ist ein Sonderdelikt, dass nur durch Männer begangen werden kann.
Unter einer exhibitionistischen Handlung, welche eine Interaktion zwischen mind. 2 Personen in Echtzeit voraussetzen, versteht man das Entblößen des (nicht notwendigerweise erigierten) männlichen Geschlechtsteils vor einer anderen Person. Es ist ein demonstratives Vorzeigen erforderlich.
Erforderlich ist außerdem, dass der Täter die Wahrnehmung einer anderen Person anstrebt.
Eine weitere Voraussetzung ist die Belästigung einer anderen Person. Dabei muss die Person zum einen das Geschehen wahrnehmen und es als sexualbezogene Handlung verstehen. Zum anderen muss sie auch negative Gefühle wie Angst, Ekel oder Verärgerung empfinden.
Was daran verstehst Du nicht? Daneben ist deine Wortwahl grenzwertig!!
Nope! Ich stehe nicht auf Käsmauken!
Ich hatte nicht vor, mir das Spiel anzusehen, habe es mir nicht angesehen, weil ich sicher war, dass der BVB das Spiel def. nicht gewinnen wird.
Die Weitergabe solcher Aufnahmen fällt unter den "§ 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften"; darunter fallen u. a. auch Dick Pics!
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht, an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht...
...wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Russland wird keine "Atombombe" benutzen! Russland droht "nur" damit atomare Gefechtsfeldwaffen (Taktische Atomwaffen) einzusetzen, keine Mittelstrecken-, bzw. Interkontinentalraketen.
"Taktische Atomwaffen (auch nukleare Gefechtsfeldwaffen genannt) sind Kernwaffensysteme, die auf Grund ihrer Reichweite, ihres Detonationswertes und ihrer Dislozierung für einen Einsatz gegen militärische Ziele auf einem begrenzten Gefechtsfeld eingesetzt werden können."