Ab dem siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist man beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, rechtswirksame Geschäfte können auch ohne Zustimmung der Eltern abgeschlossen werden. Es müssen nur eigene Mittel verwendet werden, in der Regel also das Taschengeld.

Ratenkäufe oder Abonnements fallen nicht darunter. Genausowenig, Alkohol Zigaretten usw.

Mit 15 und einem Headset für 90 Euro dürfte es eigentlich kein Problem geben, da man hier davon ausgehen kann, dass ein Jugendlicher sich das von seinem Taschengeld angespart hat.

Problematisch ist nur, dass der Händler das eigentlich gar nicht beurteilen kann. Alle Geschäfte mit Minderjährigen, die nicht unter den Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB) fallen, sind schwebend unwirksam. Im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte, was darunter fällt und was nicht.

Der Händler geht damit das Risiko ein, dass dieses Geschäft rückgängig gemacht werden kann. Das bedeutet, dass Eltern die Rückerstattung des Geldes verlangen könnten und zwar auch dann, wenn die Ware kaputt oder nicht mehr vorhanden ist.

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