Es gibt nur noch eine Möglichkeit für dich trotz deiner „unheilbaren Krankheit“ einen Polizeiberuf auszuüben, und das wäre beim Zoll.
Beim Zoll gelten nämlich nicht die selben Regeln wie bei der Polizei um im Vollzugsdienst arbeiten zu können (=alle Stellen bei denen man Waffe trägt + Außendienst verrichtet).
Für alle Polizeien (16 Landespolizeien + Bundespolizei + BKA) gelten die selben gesundheitlichen Regelungen (PDV 100). Also schaffst dus bei einer nicht aus gesundheitlichen Gründen schaffst dus normalerweise bei keiner. Also kann man sich mehrere Bewerbungen sparen.
Ich kenne viele die durften aus gesundheitlichen Gründen nichtmal Ihre Bewerbung abgeben, da bei der Vorauswahl schon gesagt wurde „Polizeidienstuntauglich“. Jetzt verrichten diese Leute beim Zoll Außendienst mit Waffe, Uniform, im Streifenwagen etc. und verfolgen die verschiedensten Arten von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (je nach späterer Verwendung).
Auch beim Zoll sind aber medizinische Grenzen gesetzt um noch in den Waffentragenden Bereich arbeiten zu dürfen, jedoch sind diese weitaus lascher als bei den Polizeien.
Einen Versuch ist es durchaus wert, bestimmte Bereiche beim Zoll verrichten durchaus hochwertige Polizeiarbeit (Zollkriminalamt, Zollfahndung, Spezialeinheiten, Kontrolleinheiten und FKS). Zumal diese die selben Rechte und Pflichten wie Polizeibeamte im Strafverfahren haben und ebenfalls Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind. Nur eben für den Zollspezifischen Bereich. Außerdem sind Zollbeamte im Grenzgebiet Bundespolizisten gleichgestellt usw., die Überschneidung ist teils recht groß.
Und selbst wenn es medizinisch gesehen für den Waffentragenden Bereich nicht reicht beim Zoll wird man eben nur für den Innendienst eingestellt. Der Zoll nimmt bspw. auch Schwerbehinderte Bewerber auf.