Sollte man den Wahrheitsgehalt einer Information nach der sexuellen Orientierung des Überbringers bewerten?
Wie oben schon gefragt, möchte ich gerne eure Meinung wissen. Wenn eine Person eine Information, einen Artikel, Nachricht, Essay, Publikation etc. veröffentlicht. Sollte man den Inhalt der genannten Parameter nach,
- Sexuelle Orientierung
- Hautfarbe, Religion, Ethnie
- Strafakte, verbüßte Strafen
- Politische Zugehörigkeit
- Ideologische Ansichten
Bewerten?
Oder ist der Inhalt getrennt von den genannten Parametern zu bewerten.
Bsp. Person vermittelt Inhalte (unabhängig vom Wahrheitsgehalt) war jedoch in Vergangenheit straffällig geworden und verbüsste eine Haftstrafe. Ist der Gehalt der Information weniger wert im Bezug auf die Vergangenheit?
Frage ist der Inhalt in Abhängig oder Unabhängig zu bewerten?
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