"Auch in der Spätphase der Schwangerschaft muss der Gesetzgeber aber Ausnahmen vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsehen und den Abbruch erlauben (Rechtmäßigkeit und Straffreiheit), wenn der Frau die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar ist ... Der Gesetzgeber sollte erwägen, die medizinische Indikation partiell neu zu regeln."

Klingt vernünftig. Im Zweifelsfalle, insbesondere wenn nicht miteinander vereinbar, muss das Leben der Mutter über dem des Kindes stehen, schlicht da die Mutter auch alleine lebensfähig wäre und ein Leben hat, wohingegen das mein Kind völlig unklar ist.

"Bei der medizinischen Indikation besteht allerdings Neuregelungsbedarf. Sie erscheint problematisch in Konstellationen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird, sondern aus den Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert."

Klar geht hier hervor, dass nach wie vor eine Gefahr vorliegen muss. Diese muss nicht akut sein, kann aber akut werden.

Der Schwangeren geht es beim Abbruch (bis zum 9. Monat) um die Verweigerung des Austragens der Schwangerschaft, weil ihr die damit verbundenen Gefahrtragungs-, Gebär-, Verantwortungsübernahme- und Sorgepflichten eine eigene Rechtsaufgabe und zugleich Lebensneugestaltung abverlangen, die von ihr jenseits der Zumutbarkeit schlicht nicht eingefordert werden können.

Das ist insoweit richtig. Was aber erwähnt werden muss ist, dass diese Gefahr und Unzumutbarkeit durch andere gesetzliche Regelungen verringert werden könnten.
So wäre eine Abtreibung dann nicht im Verhältnis, wenn nach der Geburt durch die Frau keine Verantwortungsübernahme stattfinden müsste und eine Abtreibung nach wie vor eine Geburt, dann eine Fehlgeburt, zur Folge hätte.

Das alles steht in jedem Fall im krassen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Letztlich will die Frau es gestatten, Kinder bis zum 9. Monat im Mutterleib zu töten, wenn die Mutter es so will

Ich halte diese Aussage für eine böswillige Interpretation des zitierten. Ob dies der Einstellung des Zitierten entspräche müsste im Rahmen weiteren Kontexts erhoben werden.

Faktisch geht deine Schlusfolgerung an der Realität der Handlungsmöglichkeiten eines Bundesverfasusngsrichters vorbei und ignoriert zudem gegenläufige Aussagen seitend der Betroffenen, diese Darstellung würde nicht ihrer Rechtssprechung entsprechen.

EDIT: Weitere Zitate aus einer Stellungname von Brosius-Gersdorf zur Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch:

https://www.bundestag.de/resource/blob/1049772/9d489ff7139c2f58d3374268ed13795f/Stellungnahme-Brosius-Gersdorf.pdf

Ein Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation wäre dann verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Denn angesichts des Hochwerts des Grundrechts auf Leben und der vollständigen Vernichtung dieses Schutzguts durch einen Schwangerschaftsabbruch wäre dem Lebensrecht des Embryos/Fetus grundsätzlich Vorrang einzuräumen vor den Grundrechten der Frau, die bei einem Zwang zur Fortsetzung der Schwangerschaft gegen ihren Willen lediglich für die Dauer der Schwangerschaft eingeschränkt wären.
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Auf den ersten Blick schon.

Es lassen sich aber Gründe finden, die dieses Vorgehen rechtfertigen. Zum einen können die Bankmitarbeiter deine Identität nicht unbedingt zweifelsfrei feststellen, zum anderen sollen sie selbst keinen Zugriff auf deine Zugangsdaten haben, weshalb diese von zentraler Stelle versendet werden an deine angegebene Adresse, für deren Richtigkeit du selbst verantwortlich bist.

Durch die Versendung wird also das Haftungsrisiko reduziert.

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Es sieht schon etwas merkwürdig aus. Genug, um dich zum Arzt zu senden, wenn du das denn nicht in deiner Frage explizit ausgeschlossen hättest.

Aber ob eskrankhaft ist oder nicht, das vermag ich als Laie nicht zu sagen.

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Muss ich meinem Mieter einen neuen Kühlschrank bezahlen?

Hallo, ich vermiete eine kleine Wohnung.

Die letzte Mieterin hatte sich eine Küche einbauen lassen, und da sie diese nicht mitnehmen wollte, hatte sie mir angeboten, sie drin zu lassen. Das habe ich angenommen, dafür haben wir das Streichen übernommen.

Es war keine besondere Küche, ich schätze dass sie bereits gebraucht war und sie jemanden gefunden hat, der sie ihr einbaut. Und der Kühlschrank war auch schon etwas älter. Aber ich dachte, das ist evtl. für einen neuen Mieter ganz angenehm, wenn er schon eine Küche drin hat.

In der Anzeige und auch im Mietvertrag steht, dass die Wohnung mit Küche vermietet wird.

Die neue Mieterin fand das gut, stellte aber nach dem Einzug fest, dass die Dunstabzugshaube und der automatische Mülleimer defekt waren und wir haben angeboten, diese Teile zu ersetzen, damit sie eine funktionsfähige Küche hat. Das war ein Betrag unter 100,- Euro, sie hat sie neu gekauft, uns die Rechnung geschickt und wir haben es überwiesen. Alles kein Problem.

Jetzt hat sie, nach gut 2 Jahren festgestellt, dass der Kühlschrank nicht mehr funktioniert und sie möchte einen neuen. Da er damals schon gebraucht war, hatte ich angeboten, dass sie nach einem gebrauchten Kühlschrank schaut (bis ca. 100,-) und wir das übernehmen.

Das will sie aber nicht. Sie möchte, dass wir einen neuen übernehmen, da im Mietvertrag steht, dass eine Küche enthalten ist.

Ich frage mich jetzt, ob sie wirklich das Recht auf einen neuen Kühlschrank hat?

Was ist, wenn jetzt der Herd, die Spüle etc. andere Sachen kaputt gehen? Müssen wir uns jetzt darauf einstellen, nach und nach eine komplett neue Küche zu übernehmen?

So viel gibt die Miete nicht her :-(

Danke für euere Einschätzung, ich möchte keinen Rechtsstreit.

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Du hast die Wohnung mit Küche vermietet und soweit es den Mieter betrifft ist in der Küche offensichtlich ein Kühlschrank mit drinnen, denn der stand ja in der Mietwohnung in der Küche und wurde nicht explizit ausgeschlossen.

Insofern hast du den Kühlschrank, wie auch den Rest der Mietsache, instandzuhalten.

So viel gibt die Miete nicht her

Dann würde ich eine Mieterhöhung im Rahmen des Gesetzes empfehlen. Wenn deine Miete das nicht hergibt müsstest du ja sowieso deutlich ünter dem Durchschnitt liegen, da wird das auch den Mieter kaum stören.

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Das Problem ist, das man aus hirnrissigen Gründen meint, es wäre eine gute Idee, hochrangige Ämter der Judikative durch Parlamentarier wählen zu lassen.

Besser wäre es wohl, aus den Richtern, die Verfassungsrichter sein können und wollen, zufällig einen auszuwählen.

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Das heißt, dass du abgelenht wurdest, man deine Bewerbung aber weiter im System hat, falls sich eine Stelle ergeben sollte, auf die du besetzt werden könntest.

Grund für die Ablehnung war offenbar, dass die Stelle nicht besetzt werden soll.

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Eventuell mal im BIOS schauen, ob da irgendetwas komisch eingestellt ist?

Ansonsten müsste man erstmal recherchieren, was genau der Unterschied zwischen automatischen Ruhemodus und manuellem ist. Und wenn es keinen Unterschied geben sollte, mal in die Eventlogs schauen, ob irgendetwas schiefgeht.

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Aussagenlogisch:

Forall X: Mensch(X) => !Entdecker(X); (oder anders ausgedrückt: !Mensch(X) | !Entdecker(X))
Forall X: Entdecker(X) => Wissenschaftler(X); (oder anders ausgedrückt: !Entdecker(X) | Wissenschaftler(X))

Frage nun, ob die einzelnen Aussagen daraus herleitbar sind:

A) Exist X: Wissenschaftler(X) & !Mensch(X);
B) Forall X: Wissenschaftler(X) => Mensch(X);
C) Forall X: Wissenschaftler(X) => !Mensch(X);
D) None of the above.

Die Herleitung spare ich mir mal.

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Was das zweite Bild angeht: Es fallen keine umlegbaren Kosten an, somit hast du diesbezüglich nichts zu zahlen. So verstehe ich das zumindest.

Mir ist aber nicht ganz klar, was das erste Bild darstellen soll. Das könnten Kosten sein, die Nachzuzahlen sind, oder aber bereits nachgezahlte oder verrechnete Kosten. Oder es ist schlicht ein Defizit in der internen Verrechnung, das dich garnicht interessiert.

Im Zweifelsfalle frag mal beim Versender nach oder bei jemanden, der sich auskennt.

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Es wäre durchaus sinnvoll, die öffentlichen Verkehrsmittel mindestens für alle Bürger kostenfrei anzubieten.

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In der realen Welt wird sowas meist ganz wirksam rechtlich bekämpft

Leider nicht, nein. Der KriPo fehlt das Personal dafür.

Bis zu einem gewissem Grad sollte es sicherlich in der verantwortung von Plattformbetreibern liegen, gegen betrügerische Aktivitäten vorzugehen. Deren Identifikationkann sich allerdings schwierig gestalten und fällt auch eigentlich nicht in die Verantwortung der Plattformbetreiber.

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Dann weiter zum Arzt gehen, bis die Urscahe gefunden wird.

Hormonstörungen sind bei Frauen oft Ursache für Haarausfall, das sollte untersucht werden, falls nicht bereits geschehen.

Ansonsten sei zu erwähnen, falls nicht bereits bedacht, das täglich ganz natürlich ein paar Haare ausfallen und das bei besonders langen Haaren nach besonders viel aussieht.

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Nein

Ich bezweifle, dass das irgendetwas brächte. Abgesehen natürlich von einer weniger effizienten Raumnutzung.

Im Endeffekt würde man ohne si´nnvollen Grund diskriminieren.

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