Tach,

mit dem AM Führerschein darfst du Fahrzeuge mit höchstens 50ccm und und einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Das heißt 60 auf der Simme ist schon zu schnell. Normalerweise stehen Klasse und Höchstgeschwindigkeit in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Wenn Du daran was veränderst und zum Beispiel die Höchstgeschwindigkeit erhöhst erlischt die Betriebserlaubnis, ist sie aber wahrscheinlich eh schon wegen den 60 km/h spitze. Dann würdest du wahrscheinlich Stillgelegt, aber nur wenn die Polizei das sich rausfindet. Den Motor zu schleifen wäre wahrscheinlich nicht sehr schlau, denn das nach einer Stilllegung zurück zu bauen wird wahrscheinlich sehr schwierig.

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Ich hab mir heute den ersten DaVinci-Code Film angesehen und da gibt’s am Anfang eine Szene wo sich der Silas selbst geißelt. Er zieht da einen Bußegürtel an und peitscht sich selbst aus, „für Gott“. War mir sehr unangenehm, besonders wenn man bedenkt das es womöglich Leute gibt die das wirklich machen.

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