Wende Dich am besten an einen Mieterverein oder MIeterbund in Deiner Stadt und lass Dich beraten. Bei Wärmebrücken (und natürlich Schimmbelbefall liegt ein Mangel in der MIetsache vor, der auf einen Baumangel zurückzuführen ist. Eine Mietminderung steht Dir zu, sofern es nicht Dein Verschulden ist.

Ein Mieter ist verpflichtet ordnungsgemäß (!) zu heizen und zu lüften. Unterlässt er dies und entstehen dadurch Schäden, so liegt die Schuld beim Mieter. In Deinem Fall hast Du aber nicht die Möglichkeiten zu heizen. Es ist Aufgabe des Vermieters zu gewährleisten, dass Du Deiner Pflicht zum Heizen und Lüften nachkommen kannst.

Der Vermieter hat die Beweispflicht, dass der Schimmel durch Dein Verhalten entstanden ist. Hierfür kann er ein Gutachten anfertigen lassen. Natürlich gibt es unter Sachverständigen auch sog. "schwarze Schafe", die nicht objektiv entscheiden und für die Vermieter sprechen. Die Gründe hierfür sind zu lang und nicht relevant.

Du kannst dann auch oder bereits jetzt ein Gutachten anfertigen lassen, welches (objektiv gesehen) für Dich spricht. Allerdings bringen Gutachten in der Regel nicht viel, da der Gutachter am Gericht anerkannt sein muss etc. I.d.R. folgt dann ein Gegengutachten nach dem anderen, es geht hin und her und Du bleibst auf den Kosten sitzen, denn bis zum Urteil etc. ziehen mehrere Monate ins Land. Hinzu kommen dann Kosten für den Anwalt usw.

Entweder Mängelbeseitigung oder Auszug! Ich würde deshalb versuchen, aus dem Vertrag herauszukommen - fristlos! Du hast nichts von einer Wohnung (selbst mit Mietminderung), wenn Du Schimmel hast!

Wie gesagt, lass Dich beraten. Das mit den Zeugen ist leider eine schwierige Sache...Taten zählen bekanntlich mehr als Worte und wenns darauf ankommt, knickt so mancher ein.

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