Es macht fast immer Sinn Widerspruch gegen Bußgeldbescheide auf Basis dieser willkürlichen Verordnungen einzulegen.

Nach dem Widerspruch wird es zu einem Gerichtsverfahren mit mündlicher Verhandlung vor dem Amtsgericht kommen. Das kostet nur 10% der Bußgeldsumme, mindestens 50€ wenn du das Verfahren verlierst. Beim Verfahren kann man schön Zeit schinden und versuchen die Terminkalender vom Richter und Staatsanwalt zu sprengen. Das kostet nicht mehr.....

"Schlimmer" werden kann die Strafe bzw. das Bußgeld nur, wenn im ursprünglichen Bußgeldbescheid nicht die Maximalstrafe verlangt wurde. Dann kann das Gericht auf das maximal mögliche Bußgeld gemäß dem zum Zeitpunkt der "Tat" gültigen Bußgeldkatalog erhöhen. Schlimmer kann es nicht werden. Und auch das ist nur möglich, wenn im Bußgeldbescheid aufgeklärt wurde, dass ein Widerspruch die Strafe erhöhen kann.

Da die Gerichte vollkommen überlastet sind, wird es viele Monate bis Jahre dauern, bis es zur Verhandlung kommt. Bis dahin sind entweder die Verordnungen von anderen Gerichten gekippt, oder die Gerichte sind so überlastet, dass es einfach verjährt. Die Chancen stehen da nicht schlecht.

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