Nun ja, dafür zahlen die Fußballfans und die Liebhaber von rote Rosen und co. auch dafür, dass ich weiterhin schöne Naturfilme und Dokumentationen sehen kann. also kann ich damit leben.
Hm, ich kenne es nur so, dass die Eltern das Bußgeld erhalten, wenn die Kinder nicht zur Schule gehen. Da das an dich gerichtet ist, würde ich auf die Antwort von Answer1234567 verweisen. Bei Minderjährigen wird meist schon von der Bußgeldbehörde die Verhängung von Arbeitsstunden beim Gericht beantragt, ansonsten kann das aber auch auf deinen Wunsch geschehen.
Es wird maximal eine Geldstrafe werden, vermutlich per Strafbefehl (also ohne Gerichtsverhandlung).
Eventuell wird das Verfahren auch eingestellt. Wenn er eine Einladung der Polizei erhält zur Vernehmung, kann er dort hingehen und erklären, wie es dazu kam und dass er das garantiert nie wieder macht, Wenn das die Staatsanwaltschaft überzeugt, kann es bei einem Ersttäter und geringem Wert durchaus eine Einstellung geben. (Er muss natürlich nicht zur Polizei, falls das hier gleich wieder jemand bemerkt, senkt aber m.E. die Chance einer Einstellung. )
Einen Anwalt braucht er dafür nicht wirklich, auch wenn das teilweise immer wieder empfohlen wird, den müsste er selbst bezahlen und das lohnt wegen so einer geringen Summe nicht.
entschuldige bitte, woher sollen wir hier denn wissen, ob es vielleicht einen Haftbefehl gegen dich gibt? Wir kennen weder den Wortlaut des Urteils noch des Bewährungsbeschlusses noch wissen wir wie die Bewährung bisher verlaufen ist etc. Diese Frage könnte dir erschöpfend nur die zuständige Staatsanwaltschaft beantworten.
Nein, mit Verkündung des Urteils steht dieses fest und wird nicht mehr geändert. Sollte bei der Verkündung ein Fehler unterlaufen sein, muss das später offiziell durch Beschluss korrigiert werden.
Was bei Sozialstunden später "dazukommen" kann, ist ein sogenannter "Beugearrest", wenn die Stunden nicht abgeleistet werden, aber auch darüber müsste der Angeklagte mündlich belehrt worden sein.
Wenn sie Hinweise hatten, dass die gesuchte Person sich bei dir aufhalten soll, dürfen sie auch nach ihr suchen. Dazu muss die Person nicht dort gemeldet sein.
Ohne Durchsuchungsbeschluss ist es zulässig bei "Gefahr im Verzug".
Du willst sie verklagen wegen des Schadens oder weil du den Vorgang für nicht rechtens hältst?
Wenn er es dem Gericht meldet und dieses die Verstöße für relevant hält, wirst du Post bekommen. Entweder wird über einen Bewährungswiderruf nachgedacht oder über eine Verlängerung der Bewährungszeit - auf jeden Fall erhältst du die Möglichkeit, dich dazu zu äußern.
Wie lange das dauert kommt u.a. darauf an, wie überlastet die Gerichte sind. Und von wegen "meine Bewährung dauert bis zum 07.06" - deine Bewährung ist erst vorbei, wenn du es schriftlich hast, dass die Strafe erlassen wurde. Solange da z.B. Ermittlungen zu einer neuen Straftat laufen, wird nichts erlassen, das kann ggf. Jahre dauern.
Hat die Jugendgerichtshilfe dich mal kontaktiert? die können solche Fragen gut beantworten, meistens werden die Stunden ohnehin von denen vermittelt.
Wenn du kein Urteil bekommen hast, war es dann eine vorläufige Einstellung gegen Auflagen? Falls ja, wird das Verfahren fortgesetzrt, wenn du die Auflagen nicht erfüllst und es gibt statt einer Einstellung ein Urteil. Vermutlich mit einer härteren Sanktion als die 40 Stunden.
Das ist problemlos möglich, ich bin Beamtin und arbeite auch nicht in dem Bundesland, in dem ich lebe - und mein Dienstherr weiß das auch.
Ich habe noch nie gehört, dass eine Sachstandsnachfrage als Geständnis gewertet wurde, kann ich mir auch nicht vorstellen. Jegliche Aussage muss schließlich protokolliert werden.
und wenn die Ermittlungen noch andauern, dann ist das so. Was sollen die Beamten denn dann anderes antworten? Wenn das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde (oder die Ermittlungen eingestellt), dann sagen sie das auch, die sind auch froh, wenn sie einen Vorgang erledigt haben.
Eine Anzeige steht nicht in irgendeinem Führungszeugnis, erst wenn du ein Gerichtsverfahren hattest.
BlackSoul818 hat recht, nach der Festnahme (bei Verkündung des Haftbefehls) wird der Inhaftierte gefragt, ob jemand benachrichtigt werden soll. Wenn er dann niemanden benennt, erfolgt das erstmal nicht. Natürlich kann er später von der Haft aus noch jemanden benachrichtigen, wenn er das möchte.
Es kommt darauf an, ob das "fälschlicherweise" heißt aus Versehen oder absichtliche Täuschung?
Falls absichtlich, frage ilch mich ernsthaft, wie man auf solche Ideen kommt. Was stimmt nicht mit jemandem, der sich einen Spaß daraus macht, andere Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen?
Das kann man leicht über jede Suchmaschine ermitteln...
§ 57 Abs. 2 StGB:
"Schon nach Verbüßung der Hälfte einer zeitigen Freiheitsstrafe, mindestens jedoch von sechs Monaten, kann das Gericht die Vollstreckung des Restes zur Bewährung aussetzen, wenn
1.
die verurteilte Person erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und diese zwei Jahre nicht übersteigt oder
2.
die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen,
und die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind."
Sofern du keine gesetzliche Betreuerin oder Betreuer hast mit dem Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmungsrecht", kannst du das selbst in Angriff nehmen. Das Problem dürfte sein, einen Platz in einem anderen Heim zu finden. Vielleicht kann dir dabei - so wie später beim Umzug - ein gemeinnütziger Verein helfen, z.B. Volkssolidarität oder Caritas. Ich weiß nicht was es bei dir da gibt.
Wenn ihr es schafft dort eine Stadt zu errichten, würden sich wahrscheinlich Ägypten oder Sudan plötzlich doch sehr dafür interessieren und schon wäre es kein Niemandsland mehr.
Aber wie wollt ihr die Baumaterialien dort hinbringen? Woher bekommt ihr Wasser? usw. usf.
Aber ansonsten könntet ihr dort sicher eure eigenen Regeln machen, wie Robinson auf seiner Insel ;-)
Wenn du nicht erscheinen kannst, musst du dich vorher entschuldigen (möglichst mit Nachweisen über den gebuchten Urlaub). Ob es dann einen weiteren Termin gibt, zu dem du geladen wirst, hängt davon ab, für wie wichtig das Gericht deine Aussage hält.
Welche Staatsangehörigkeit hast du denn?
Staatsanwälte sind ja Beamte und da gilt
§ 7 BeamtenstatusgesetzVoraussetzungen des Beamtenverhältnisses(1) 1In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder ... besitzt "
Leider ist eine gerichtlich angeordnete Betreuung da der einzige Weg, weil das stärker zählt als eine erteilte Vollmacht. Dabei kannst du durchaus der Betreuer werden.