Polizei Bewerbung Psychologe Baden Württemberg?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Suizidversuch war ein absolutes Ausschlusskriterium. Jetzt ist es ein relativer. Das bedeutet, dass es bundesland- und auch anamnesebedingt einen Ermessensspielraum gibt.

Es wurden aber tatsächlich schon Bewerber mit Suizidversuchen in der Vorgeschichte eingestellt, aber nur nach einem entsprechend negativ (nicht drüber stolpern, negativ bedeutet in der Medizin ohne Befund, also für den Patienten im positiven Sinne) ausgefallenem Gutachten.

Ich musste mich aber vor einigen Wochen selbst darüber belehren lassen, dass es eben doch möglich ist, dass man diese Bewerber einstellt. Aus diesem Grund habe mich erkundigt und es ist tatsächlich so, dass man eben nicht wie bisher davon ausgeht, dass suizidgefährdet bleibt, wer einmal Suizid versucht hat.

Man kann bei keinem Menschen absolut sicher ausschließen, dass er einmal einen Suizid formuliert, drüber nachdenkt, versucht, durchzieht. Das kann man aber bei NIEMANDEM, auch bei dem nicht, der bisher unaufällig war.

Man hatte eine zeitlang verständlicherweise ein Problem damit, eine suizidgefährdeten Menschen eine Waffe in die Hand zu geben, um sich am Ende die Schuld dafür zu geben, dass man es ihm so leicht gemacht hat und ein Mittel zur finalen Konsequenz zur Verfügung stellt. Noch dazu auf Staatskosten. Hier galt bisher das Wahrscheinlichkeitsprinzip. Aber die Wahrscheinlichkeit ist angeblich nachgewiesen bei einem Suizidversucher nicht größer als bei einem Nichtversucher.

Denkbar wäre im Falle eines Falles dann auch die Frage der Angehörigen: Warum habt ihr ihm eine Waffe gegeben. Dem weicht man immer noch aus, wenn man nicht sicher ist, dass keine Gefährdung mehr besteht. Darum müssen Bewerber mit dieser Vorgeschichte IMMER ein psychatrisches Gutachten vorlegen.

Lage Rede, kurzer Sinn: Es ist kein absoluter Ausschlussgrund. Es ist ein relativer mit Auflagen. Das Bundesland MUSS nicht, aber es KANN.

Da man aber unter Tausenden von Bewerbern auswählen kann, wird man sich nicht unbedingt für den entscheiden, der dieses Risiko mitbringt, wenn es andere, ebenso gut geeignete gibt, bei denen das nicht der Fall ist. Ich denke daher, dass diesbezüglich die Ablehnungen immer noch um ein vielfaches zahlreicher sind.

Gruß S.


omaygadd 
Fragesteller
 29.03.2017, 22:09

Danke für die Hilfreiche Antwort, das beruhigt mich ein wenig. Verheimlichen wäre hier kein sinnvoller Weg oder?

Sirius66  29.03.2017, 22:18
@omaygadd

Definitiv nicht. Wenn es aber nicht wirklich einen Versuch gab, kannst du mit deiner Hausärztin reden. Manchmal macht die eine Erkrankung auch etwas schlimmer, um weitere Untersuchungen oder Konsile zu rechtfertigen. Wenn das der Fall ist, soll sie ihren Auskunftbogen abändern.

Wenn es einen Suizidversuch gab, ist der allerdings auch aktenkundig und sie wird auch dabei bleiben (müssen). Da wäre eine Verheimlichung die schlechteste Wahl. Erstens wärest du entlassen, sobald es rauskommt. Egal, wie weit du dann in deiner Karriere bist.

Zweitens wirst du das EAV und den Job kaum mit freiem Kopf machen können, wenn du immer Angst haben musst, dass es irgendwann jemand rauskriegt. Da bist du ja bereits wieder mit einem Bein in einer paranoiden Psychose ... also ICH wäre es ....

Gruß S.

omaygadd 
Fragesteller
 29.03.2017, 22:38
@Sirius66

Hey, sorry das ich nerve aber soll ich dann zu dem Psychologen gehen und es mit Ihr klären. Weil wenn ich nachdenke habe ich mich nie versucht umzubringen, ja Gedanken daran hatte ich aber ich habe mir nie etwas angetan, da ist ja kein Suizidversuch, wenn ich deshalb nie im Krankenhaus war oder so was ähnliches

Sirius66  29.03.2017, 22:56
@omaygadd

Du nervst nicht - allerdings ist Eishockey nun auch zu Ende (SIEG!) und ich gehe dann wohl mal pennen .... aber ....

Genau DAS ist deine Chance.

Wenn es nie einen aktenkundigen Versuch gab, würde ich da mal mit der Hausärztin reden. Hast du das schon in Bewerbungsunterlagen so angegeben? Ist der Schrieb, wo sie das eingetragen hat, schon irgendwo hin gegangen? Wo genau hat sie das eingetragen? Und warum tut sie das?

Wenn du das sauber aus den Bewerbungsunterlagen rauskriegst, ist das schonmal etwas besser. Es bleibt aber der Besuch bei der Psychologin. Das musst du dann immernoch angeben und ggf. auch erklären.

Ein Verdacht auf einen Suizid, der dann aber nie im Versuch stattfand gehört genausowenig in die Anamnese wie eine Verdachtsdiagnose  ... ja ... beispielsweise Neurodermitis (absoluter Ausschlussgrund), die sich dann aber nie bestätigt hat.

Gruß S.

Wenn du keine Suizidgefährdung mehr besteht, dann lass dir das ggf. von einem Psychologen attestieren. Evtl. kannst dir natürlich passieren, dass die Behörde dich selbst noch einmal untersuchen lässt.

Grundsätzlich ist ein Suizidversuch ein Ausschlussgrund. Eine Ausnahme ist unerlässlich. 

Sirius66  29.03.2017, 23:03

HÄ? Wie meinst du das denn jetzt? Unerlässlich?

Psychologische Krankheitsbilder sind relative Ausschlussgründe. Bei relativen Ausschlussgründen hängt alles von der aktuellen Befundlage, Ausmaß und Prognose ab. Die ist trotz gleichem Krankheitsbild keinesfalls bei jedem gleich!

Um ein Gutachten wird der TE aber nicht herumkommen. Es sei denn, er kriegt diesen faktisch nie stattgefundenen VERSUCH aus seiner Vita!

Gruß S.

ich denke, wenn es andere bewerber gibt,die keine psychischen probleme hatten oder haben, nehmen sie lieber die...

Mit dem "Suizid-Versuch" war es das mit der Bewerbung, damit bist du nämlich Polizeidienstuntauglich.

omaygadd 
Fragesteller
 29.03.2017, 13:59

Hast du bereits Erfahrungen? Du schreibst so selbstsicher