Zwangsexmatrikulation bei nicht erbrachter Studienleistung?

2 Antworten

Du hast in der Regel 3 Semester zeit, um eine prüfungs Leistung zu erbringen. Also wirst du auch erst nach 3 Semestern exmatrikuliert, falls du jetzt nicht zur Prüfung gehst. Daher solltest du versuchen, dich vorher zu exmatrikulieren, wenn du nächstes Semester was anderes studieren willst. Genaueres müsstest du aber in deiner prüfungs Ordnung finden oder im prüfungsamt mal nachfragen.

Wenn du keinen Sinn mehr im Studium siehst, dann ist es einfacher, sich selber zu exmatrikulieren und einen Job zu suchen bis man einen neuen Platz an einer anderen Uni findet. Von irgendwas musst du ja auch leben.