Zeitschriften Abzocke

8 Antworten

das sind sogenannte Drückerbanden.

Am besten eine persönliches Schreiben an den Verlag schicken mit der sofortigen Kündigung.

Abo bestätigung von der "VSR Verlag Service GmbH" 

Das ist Dein Vertragspartner. Dort musst Du kündigen.


afity 
Fragesteller
 22.04.2015, 15:05

was kommt in so eine kündigung am besten alles rein? Ich war in so einer Situation noch nie, ahbe noch nie was abonniert, deswegen kenne ich mich da recht wenig aus.

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NSchuder  22.04.2015, 15:16
@afity

Dein Name

Deine Straße 1

12345 Dein Ort

VSR Verlag Service GmbH

Ihre Straße 1

98765 Ihr Ort

Kündigung eines Abonnements der Zeitschrift XY

Sehr geehrte Damen und Herrn,

hiermit kündige ich das Abonnement der Zeitschrift XY zum nächstmöglichen Termin.

Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsende-Datums.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

- Unterschrift -

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franneck1989  22.04.2015, 15:15

Dort musst Du kündigen.

Ein Widerruf wäre besser

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Goofy62  22.04.2015, 19:32

Widerrufen. Nicht kündigen.

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Einfachste Möglichkeit: Nach §§355, 356 BGB deinen Widerruf erklären.

Schriftlich und nachweisbar per Einwurfeinschreiben gegenüber dem VSR Verlag Service.

Dann sollte der Spuk ein Ende haben. Eventuelle Lastschriften kannst du bei deiner Bank zurück geben


Mit der Drückergesellschaft, also VSR.

Hab noch in einem forum gesehn, dass jemand das gleiche problem haate, hat sich aber schon einen tag danach darum gekümmert. jemand meinte sie soll das schreiben "

Betrifft Zeitschriften-Abo nr.:xxx vom yxx überr Zeitschrift yxz

Sehrgeehrte Damen und Herren,

zwei Ihrer Werber haben mir in .......... nach viel geschwafel ein Zeitschriften-Abo untergejuibelt, ohne dass ich es wollte.

Daher mache ich von meinem Widerrufsrecht nach §§ 312, 355 BGB gebrauch.

Hilfsweise fechte ich das Abo gemäss §§ 119, 120, 123, 142.1 aN:

Die Einzugsermächtigung widerrufe ich ausdrücklich und widerspreche auch derr weitergabe meiner Daten gemäss BDSG

MfG"

und dazu gab es dann noch folgenden nachtrag:

"ZUr Erläuterung §§ 312,355 BGB regeln das Widerrufsrecht. Die §§ 119 Anfechtung wegen Irrtum, 120 Anfechtung wegen falscher Übermittlung, 123 Anfechtung wegen Täuschung und Drohung und 142.1 die Anfechtbarkeit ist bekannt sind ein Notanker, falls der Widerruf nicht anerkannt wird."

Würde es in meinem Fall noch helfen auf diese das alles zurückzugreifen?


franneck1989  22.04.2015, 15:17

Japp, so oder so ähnlich kann man das machen.

Wenn du dich getäuscht fühlst, dann widersprich dem Vetragsschluss. Auch ein Widerruf ist entgegen andere Meinungen hier noch möglich! Du hast also alle Karten in der Hand, hier ohne einen Cent zu bezahlen heraus zu kommen

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AccursiA  07.05.2015, 13:51

wwnn du aber die zeitschriften nummer und den namen noch nicht weißt was muss man danns schreiben?

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