Zeitarbeitsfirma, wie lange darf ich bei einer Firma am Stück arbeiten?

6 Antworten

Mehr als 18 Monate ununterbrochene Überlassung bei ein und dem selben Betrieb am Stück sind heutzutage in der Regel unzulässig .

Wenn die reguläre Höchstüberlassungsdauer ( ununterbrochene Überlassungszeit , oder additiv insgesamt ) in einem bestimmten Betrieb erreicht ist , kannst Du über die bisherige Zaffe die nächsten 3 Monate + 1 Tag nicht mehr an diesen Betrieb zur Überlassung vermittelt werden.

Etwaige Zulagen des Equal-Payments oder Branchenzuschläge sind damit ebenfalls wieder dahin als Leihkeule . Beginnst somit auch da leider in der Regel wieder von neu , wenn Deine Zaffe Dir nicht freiwillig weiter mehr zahlt .

( wobei ich mir bei der Handhabung des "Branchenzuschlages" bei ununterbrochener Besschäftigung in einer bestimmten Branche trotz zwischenzeitlichen Wechsels des Entleihers da nicht so ganz sicher in der Handhabe bin )


Zeitarbeitcoach  18.04.2020, 01:43

Wenn man das Kundenunternehmen wechselt, fängt auch der Branchenzuschlag neu an, auch wenn die Branche gleich bleibt. Der Branchenzuschlag wird immer am Kundenunternehmen gemessen und ist auch begrenzt, sobald man fast genauso viel verdient wie ein fester Mitarbeiter in selbiger Position. Sprich, die Deckelung setzt bei 90% des vergleichbaren Lohns im Kundenunternehmen ein. Sollte der Vergleichslohn beim Kunden weniger sein als der Lohn in der Zeitarbeitsfirma, ist der Branchenzuschlag hinfällig.

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Parhalia2  18.04.2020, 02:01
@Zeitarbeitcoach

Schiet Gesetzgebung , aber gute Ergänzung von Dir .

Da dürfte selbst im ALG II - System niemand mehr zu Leiharbeit gezwungen werden dürfen .

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Zeitarbeitcoach  18.04.2020, 12:44
@Parhalia2

Es kommt wirklich darauf an. In der Zeitarbeit gibt es die großen Firmen, die beuten wirklich die Menschen aus. Trotzdem gibt es 70% kleine Firmen, die machen einen super Job, bezahlen die Leute anständig und machen ihnen den Weg frei für eine Festanstellung im Kundenbetrieb. Es ist nicht alles Gold, aber es sind auch nicht alle schlecht.

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Die Antwort von parhalia ist richtig. Es sind 18 Monate.

Danach gibt's die Option 3 Monate und einen Tag bei einem anderen Kunden überlassen zu werden, um danach wieder bei dem vorherigen Kunden weitere 18 Monate zu verbringen.

Equal pay tritt nach 9 Monaten ein, aber nur dann wenn die bezahlung des Kunden an seine eigenen Mitarbeiter höher ist als dir dein Personaldienstleister zahlt.

Solltest du auch nur einen Tag länger beschäftigt sein als 18 Monaten, ist dies zum einen illegale Arbeitnehmerüberlassung und zum anderen muss der Kunde übernehmen.

nach 9 Monaten gäbe es Equal Pay, gleiche Bezahlung wie bei Festangestellten. Meist wird man dann kurz zuvor abgemeldet, weil das zu teuer wird.

Übernahme nach 18 Monaten, auch hier evtl. Abmeldung. Dann würde man 3 Monate woanders hingehen & fängt wieder von vorn an

Kommt drauf an wie lange du gebraucht wirst, kann sein das wenn du die Arbeit erledigt hast, machst du einen Abgang und warst nur drei Tage da, bist ja nur als Hilfe da oder als Ersatz. Zeitarbeit ist besser als nichts, wenn du eine gute hast. Sammel Sympathiepunkte das die Firma dich übernimmt und rausholt.

Mach ne Ausbildung.

Dann gehst du richtig Arbeiten eh machst du Baustelle oder was? Dann ohne Bohrmaschine geht nicht Abi

Also ich muss sagen bei meiner letzten Zeitarbeitfirma würde ich nach 12 Monaten gekündigt danach nach 3 Monate wieder eingestellt.

Danach bin ich auf die Barrikaden gegangen und habe zu der Firma gesagt wo ich hin musste.

Ich würde gerne eine festanstellung haben.

Sonst werde ich rechtliche Schritte einleiten.

Da die Firma das 2 mal gemacht hat naja ging ja dann nach 12 Monate habe ich meinen festvertag in der Firma bekommen und der Zeitarbeit Firma den Rücken gekert.

Jetzt habe ich seit mehr als 3 Jahren meinen festvertag. Und die Zeitarbeit Firma gibt es nicht mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung