Zählkind - Krippe - Kindergarten

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Ein liebes Hallo zurück,

"Zählkinder" sind alle deine Kinder die sich in einer Betreuungsform (Krippe, Kindergarten, Hort) befinden und du für die Betreuung Betreuungsgeld entrichten musst. Die Reihenfolge der "Zählkinder" ist parallel dem Alter zu sehen, also völlig egal, wer da zuerst betreut wurde. Kommt die Große in den Kindergarten ist sie Zählkind 1 und der volle Betrag wird fällig, die Kleine ist Zählkind 2 und zahlt den ermäßigten Beitrag. Es spielt dabei keine Rolle ob sich beide Kinder in ein und der selben Einrichtung befinden oder nicht. Würde z.B. zuerst die Kleine in die Krippe kommen, wäre sie Zählkind 1, kommt später die Große in den Kindergarten wäre sie dann automatisch Zählkind 1 und die Kleine Zählkind 2.. Wächst ein Kind aus der Betreuungsform heraus (ab der 5. Klasse gibt es bei uns keinen Hort mehr) oder nimmst du das Angebot nicht mehr war, entfällt ihre Nummer 1 (oder 2 oder 3...) und die nachfolgenden Kinder rücken jeweils eine Nummer nach oben. Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Liebe Grüße

Hallo, das mit dem Zählkind geht immer der Reihe nach. Also das älteste Kind ist auch das erste Zählkind usw. Auch müssen nicht beide Kinder die gleiche Einrichtung besuchen. Das Zählverfahren gilt aber nur solange, wie beide Kinder noch eine Einrichtung besuchen - also wenn Dein größtes Kind nicht mehr in den Schulhort geht, zählt dann Dein kleines Kind als einziges Zählkind und es gibt dann keine Vergünstigungen mehr. Ab dem 3. Kind ist es eigentlich so, dass keine Beiträge mehr für das Kind anfallen. Da weiß ich aber nicht genau, ob das in allen Bundesländern einheitlich ist.