Wo kann man ein Patent anmelden und worauf muss man achten?

3 Antworten

Hallo minicca520,

Anmeldungen werden am Patentamt eingereicht.

Grundsätzliche rate ich dir dringend mit einem Patentanwalt sprechen. Frage höflich nach einer kostenlosen Erstberatung und nach dem ersten Gespräch um eine grobe Kosteneinschätzung für die Ausarbeitung deiner Anmeldung.

Es gibt außerdem Erfinderberatungen der IHK an verschiedenen Standorten.

Einen guten ersten Überblick erhältst du auch auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamt DPMA (www.dpma.de). Das Amt selbst berät i.d.R. keine Erfinder – es prüft und verwaltet Akten.

Es gibt in diesem Bereich auch viele unseriöse Anbieter. Ohne Erfahrung oder einen guten Patentanwalt geht man oft Betrügern z.B. mit gefälschten Zahlungsaufforderungen auf dem Leim.

Zu den Grundlagen:

Eine Patentanmeldung besteht aus Beschreibung, Ansprüchen und Figuren (d.h. Zeichnungen). Die Anmeldung muss komplett ohne Farben, auch bei den Figuren eingereicht werden. Der Text deiner Anmeldung darf später nicht mehr um neue Inhalte ergänzt werden.

Geschützt wird nicht der von dir erfundene Gegenstand, sondern die „erfinderische Lehre“ dahinter, d.h. zum Beispiel Vorrichtung für etwas mit den Eigenschaften a, b, c, gekennzeichnet durch das Merkmal d bzw. Verfahren mit den Schritten a, b, c, gekennzeichnet durch den Schritt d.

Patente sind immer nationale Rechte, d.h. nach z.B. einer deutschen Erstanmeldung am Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hast du ein Jahr Zeit für Anmeldungen im Ausland. Es gibt dabei internationale Sammelanmeldungen (PCT) oder regionale Anmelde- & Prüfungsverfahren (EPA). Danach kann dein Patent nicht mehr in anderen Staaten angemeldet werden.

Das Patentamt prüft bei einer Patentanmeldung insb. den Hauptanspruch. Dieser muss „neu“ und „erfinderisch“ sein. „Neu“ bedeutet, die erfinderische Lehre darf noch nirgends gezeigt oder veröffentlicht sein (auch nicht von dir), erfinderisch bedeutet, dass die Merkmale nicht für einen Fachmann naheliegen dürfen.

Das Prüfungsverfahren muss in Deutschland von dir innerhalb von 7 Jahren beantragt und bezahlt werden (du kannst die Prüfung auch gleich mit der Anmeldung beantragen). Meistens beanstandet das Amt den Inhalt deiner Ansprüche und musst diese enger formulieren ("den Bescheid erwidern"). Du darfst dabei aber keine neuen Inhalte hineinschreiben, sondern nur die Merkmale verwenden die schon in der Anmeldung stehen („ursprüngliche Offenbarung“).

Patente müssen wenn sie verletzt werden von dir selbst vor einen Richter gebracht werden (i.d.R. Verfahren vor einem Landgericht). Das bedeutet „Anwaltszwang“, also Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Der Patentanwalt kümmert sich „nur“ um Erteilung bzw. Aufrechterhaltung deines Patents.

Zu den Kosten

Wenn du die Anmeldung durch einen Profi ausarbeiten lässt brauchst du inkl. Amtsgebühren in Deutschland je nach Aufwand 2500€ bis 6000€. Hier am besten den Patentanwalt beim Erstgespräch um seine Prognose und ggf. Stundensatz bitten.

Das Amt selbst schickt dir keine Rechnungen, es erwartet vom Anmelder selbstständig die fälligen Gebühren (z.B. Recherchegebühren, Jahresgebühren) zu entrichten.

Ein Verletzungsverfahren kostet bei kleineren Summen etwa zwischen 30.000€ und 80.000€ wobei es durch die Instanzen keine Grenze nach oben gibt. In der Regel wird jemand, den du mit deinem Patent angehst auch versuchen dein Patent zu vernichten, d.h. mit einem Einspruch oder Nichtigkeitsklage gegen dich vorgehen. Auch hier kommen dann Kosten auf dich zu.

Kosten für die Überwachung ob jemand dein Patent verletzt können ohne genaue Fallkenntnis von mir nicht prognostiziert werden.

So viel in Kürze um nicht den Rahmen zu sprengen…

Beim Patentamt kannst Du Dich anmelden