Wo beantrage ich eine Auskunftssperre bzw. Kontaktsperre möglich?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

durch häusliche Gewalt, Nötigung

_____________________-

eine Kontaktsperre wird da nichts bringen da sie warscheinlich wissen wo du arbeitest usw.

Besser wäre vom Gericht beantragen dass sie bei dir einen Abstand von sagen wir mal 50 Meter einhalten müssen und jegliche Annäherung mit mehreren 1000 Euro geahndet wird


newcomer  04.11.2018, 08:22
@newcomer Einstweilige Anordnung

Bei wiederholter Belästigung oder auch bei Bedrohungen oder Übergriffen besteht die Möglichkeit eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beim zuständigen Familiengericht zu beantragen. Diese Anordnung verbietet dem Antragsgegner, also dem Stalker, sich in einem bestimmten Radius der Wohnung, dem Arbeitsplatz oder anderen möglichen Orten, an denen sich das Opfer aufhält, zu nähern oder sich in einem bestimmten Umkreis aufzuhalten. Außerdem können Kontaktaufnahmen per Telefon, Internet, SMS, Brief, über Dritte usw. untersagt werden. Verstöße gegen so eine Anordnung können mit Zwangsgeldern oder Zwangshaft geahndet werden. Leben Täter und Opfer zusammen, kann der Täter der Wohnung verwiesen werden. Das Familiengericht ist generell für Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz zuständig, auch wenn man mit dem Täter oder der Täterin in keinerlei familiärer Beziehung steht und stand.

Die einstweilige Anordnung ist auch unter den Begriffen einstweilige Verfügung, Kontaktverbot, Näherungsverbot, Unterlassungsverfügung und ähnlichem bekannt.

 

Wie erhält man eine einstweilige Anordnung?

Um eine einstweilige Anordnung zu erhalten, muss man beim örtlichen zuständigen Familiengerich einen Antrag stellen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten. Man kann direkt zum Gericht gehen und bei der Rechtsantragsstelle den Antrag zu Protokoll geben. Leider gibt es hier immer wieder Fälle, bei denen die dort zuständigen Rechtspfleger Opfer wieder weggeschickt haben, was natürlich nicht in Ordnung ist! Ein weiterer Weg ist den Antrag über einen Anwalt zu stellen. Für sozial Schwächere gibt es hier die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein zu beantragen bzw. Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe PKH)

Für den Erhalt der einstweiligen Anordnung benötigt man erstmal keine Beweise, sondern es reicht die Glaubhaftmachung des Sachverhaltes aus, sprich, man schildert in einer eidesstattlichen Versicherung was geschehen ist und wieso man diese Schutzanordnung braucht

0
Lishaliii 
Fragesteller
 04.11.2018, 09:23

Vielen Dank

0

Hallo

nach § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes ist es möglich eine so genannte Auskunftssperre zu beantragen. https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html

Hierbei musst du glaubhaft darlegen, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen für dich entstehen kann.

Dies kann von Nachweisen abhängig sein, wie zum Beispiel eine bereits gestellte Anzeige bei der Polizei.

Ist eine Auskunftssperre eingetragen wird eine Auskunft nach § 51 Absatz 2 BMG nur dann erteilt, wenn eine Gefahr ausgeschlossen werden kann, nachdem man dich dazu angehört hat.

Ein Kontaktverbot jedoch ist gerichtlich zu erwirken. Dazu wäre dann der Rat eines Anwaltes eher angebracht als meiner.

Mit freundlichen Grüßen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung