Wird bei einem neuen Personalausweis die "Online-Funktion" aktiviert und kostet die "Aktivierung" was?

3 Antworten

Die erstmalige Aktivierung eines bestehenden Personalausweises nach dem 16. Lebensjahr ist kostenfrei. Die Aktivierung bei Ausgabe eines neuen Personalausweises ist auch kostenfrei, sie ist aber optional, wird also nicht automatisch aktiviert, sondern nur wenn das entsprechend ausgewählt wurde.

Ansonsten kostet die Aktivierung 12 Euro, die Deaktivierung ist kostenfrei.


MagicMaxMan095  29.04.2020, 23:32

Das stimmt so nicht. Es gab mal eine Zeit, da konnte man diese deaktivieren.

Nun ist es nicht mehr möglich.

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MagicMaxMan095  30.04.2020, 06:55
@HansImGlueck178

Ganz einfach:

Bei mir in Berlin wurde ich vor 2 Jahren nach dem Diebstahl meiner Brieftasche, schon nicht mehr zur Wahl gestellt.

Quelle siehe PDF unter Punkt 1.1 Generelle Aktivierung

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melderecht/2017/self/nl_passausweismelderecht_10_2017pdf_1542719754000.pdf&ved=2ahUKEwif2OCarY_pAhXD-qQKHYLJCbYQFjAMegQIARAB&usg=AOvVaw1-rsLxgHfnwDstwos6m0nD&cshid=1588222575910

Zur Förderung der weiteren Verbreitung der eID-Funktion von 
Personalausweisen hat der Gesetzgeber beschlossen, Personalausweise 
künftig nur noch mit aktivierter eID-Funktion auszugeben. Lediglich bei 
Minderjährigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 16 Jahre alt 
sind, wird der Ausweis weiterhin mit deaktivierter eID-Funktion ausgegeben.
Es gibt für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, somit keine 
Entscheidungsmöglichkeit mehr, ob die eID-Funktion aktiviert werden soll oder 
nicht. Der Ausweisinhaber hat jedoch selbstverständlich weiterhin die 
Entscheidung, ob er die eID-Funktion etwa in einer Online-Anwendung 
(beispielsweise bei der Online-Beantragung eines Führungszeugnisses - 
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/) nutzen will oder nicht.
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HansImGlueck178  30.04.2020, 06:59
@MagicMaxMan095

Als Tipp: Man kann die Funktion kostenlos bei einer 24/7-Hotline deaktivieren lassen, falls man sie nicht möchte.

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MagicMaxMan095  30.04.2020, 07:06
@HansImGlueck178

Fast Richtig siehe Punkt 5, der oben genannten Quelle.

Nicht "Deaktivieren" - "Sperren" ist hier das richtige Wort.

Aktiviert wird sie aber normalerweise Standartmäßig und ich finde es auch nicht schlimm.

Ganz im Gegenteil:

Ich hab diese Funktion schon paar mal mittels Smartphone als Lesegerät genutzt.

Ging halt schneller und einfacher...

Einzige Vorraussetzungen:

Das Smartphone muss NFC haben und das notwendige, kostenlose Programm muss sowohl auf PC, als auch via App installiert sein.

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PissedOfGengar  04.05.2020, 10:18
@HansImGlueck178
Das ist dann wohl nicht bei allen Behörden angekommen, ich konnte vor gut zwei Wochen noch wählen.

Entweder erzählst du einfach Quatsch oder hast beim Abholen nicht richtig zugehört. Seit Jahren liefert die Bundesdruckerei nur noch Ausweise von über 16 Jährigen aus, bei denen die Funktion aktiviert ist. Da gesetzlich nicht anders möglich, gibt es nichtmal programmtechnisch bei der Abholung die Möglichkeit diese zu deaktivieren.

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HansImGlueck178  04.05.2020, 11:48
@PissedOfGengar

Dann muss man mir wohl ein veraltetes Dokument gegeben haben, ich konnte nämlich ankreuzen ob ich die Funktion aktiviert haben will oder nicht.

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PissedOfGengar  04.05.2020, 11:53
@HansImGlueck178

Verwechsel das, was du da angekreuzt hast bitte nicht mit der vorgeschriebenen Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes zur eID Funktion.

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PissedOfGengar  04.05.2020, 10:15

Das ist ja total verkehrt!

Ausweise von Personen die bei Beantragung noch nicht 15 Jahre und 9 Monate alt sind besitzen immer eine deaktivierte eID Funktion. Die nachträgliche Aktivierung ist kostenfrei. Diese ist möglich sobald derjenige dann 15 Jahre und 9 Monate alt ist.

Ausweise von Personen die bei Beantragung bereits 16 sind besitzen immer eine aktivierte eID Funktion. Das nachträgliche Ausschalten ist nicht möglich.

Vor mehreren Jahren war es noch möglich, bei der Abholung des Ausweises die eID Funktion deaktivieren zu lassen. Möchte jemand diese nun nachträglich wieder einschalten lassen, kostet dies bundesweit 6 EUR. Weiß nicht woher du das mit den 12 EUR hast.

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Also ich muss echt erstmal Bezug nehmen auf die Antwort von HansImGlueck178.

Was er dort schreibt ist definitiv falsch. Ich weiß nicht, ob er was falsch verstanden hat bei der Abholung seines Ausweises oder woran es sonst liegt, aber seine Antwort kannst du ignorieren. Lass dich davon nicht verwirren.

Fakt ist: für Personen, die bereits 16 Jahre alt sind ist und bleibt die eID Funktion des Ausweises aktiviert. Deaktivieren kann man sie nicht.

Vor einigen Jahren konnte man bei der Abholung noch entscheiden, ob die Funktion aktiviert bleiben sollte, oder ob der Sachbearbeiter diese ausschalten sollte.

Das nachträgliche Wiedereinschaltet kostet dann 6 EUR.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

BVB565 
Fragesteller
 05.05.2020, 22:44

Warum kann man das nicht mehr deaktivieren? Ich weiß nicht, ob das so toll ist, diese Funktion zu aktivieren, zumal damit richtiger Identitätsdiebstahl begangen werden kann, da es ein Klacks ist, den Ausweis mit der App Ausweis2App einzulesen. Zudem bekam ich damals einen PIN-Brief und den habe ich nicht mehr.

Würde, wenn ein komplett neuer Ausweis aufgrund einer "öffentlich-rechtlichen" Namensänderung ausgestellt werden würde, auch ein neuer PIN-Brief geschickt?

Wie kann man verhindern, dass einer mit dem Ausweis, wenn einer den in die Finger bekommen würde, Schindluder (bspw. Identitäsdiebstahl) treiben kann und man sich mit Warenhäusern und Gerichten rumschlagen muss?

Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

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PissedOfGengar  07.05.2020, 09:12
@BVB565

Mach dir da mal nicht so viele Sorgen!

Die Grundlegende Funktionsweise der eID Funktion ähnelt der deiner Bankkarte. Die Funktion kann nur dann benutzt werden, wenn man den Ausweis UND die dazugehörige PIN hat.

Die Funktion lässt sich bei Verlust des Ausweises auch sperren, ebenso wie bei deiner Bankkarte.

Im Ausweis ist ein RFID-Chip verbaut. Dieser führt natürlich keinen Strom. Erst eine Induktion durch ein Lesegerät, dass auf wenige Zentimeter an den Ausweis gehalten werden muss, bekommt der Chip Strom und ist damit aktiv.

Der Chip gibt auf zwei Arten Daten aus:

  • an behördliche Geräte unter Eingabe der CAN in das Lesegrät (6-stellige Nummer vorne auf dem Ausweis oben rechts über deiner Unterschrift)
  • an sonstige Geräte mittels eID Funktion

In beiden Fällen gibt der Ausweis nur Daten heraus, wenn er vom Lesegrät einen staatlich erteilten Lizenzschlüssel übermittelt bekommt. Bei behördlichen Geräten stammt diese vom Gerät selbst, bei allen anderen Geräten übermittelt derjenige der deine Daten auslesen möchte seine Lizenz über das Gerät.

Wie du siehst es es nicht so einfach die Funktion zu knacken. Pauschal kann man auch sagen, dass Kleinkriminelle nicht die technische Möglichkeit haben das Ganze zu knacken, und Größere daran kein Interesse haben.

Würde, wenn ein komplett neuer Ausweis aufgrund einer "öffentlich-rechtlichen" Namensänderung ausgestellt werden würde, auch ein neuer PIN-Brief geschickt?

Ja.

Wie kann man verhindern, dass einer mit dem Ausweis, wenn einer den in die Finger bekommen würde, Schindluder (bspw. Identitäsdiebstahl) treiben kann und man sich mit Warenhäusern und Gerichten rumschlagen muss?

Die 116 116 kannst du ja nicht mehr anrufen, da dir dein PIN Brief fehlt, in dem das dazugehörige Sperrkennwort steht.

Kommt dir dein Ausweis also abhanden, meldest du dich einfach bei deinem zuständigen Meldeamt. Dort wird eine Verlustmeldung aufgenommen, und die eID Funktion für die Nutzung gesperrt.

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Diese wird automatisch mitaktiviert.

Nein, sie kostet nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

BVB565 
Fragesteller
 29.04.2020, 07:45

Man kann sie also nicht mehr wahlweise "aktivieren" oder "deaktivieren" lassen?

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MagicMaxMan095  30.04.2020, 06:58
@HansImGlueck178

Der Vollständigkeithalber:

Quelle siehe PDF unter Punkt 1.1 Generelle Aktivierung

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melderecht/2017/self/nl_passausweismelderecht_10_2017pdf_1542719754000.pdf&ved=2ahUKEwif2OCarY_pAhXD-qQKHYLJCbYQFjAMegQIARAB&usg=AOvVaw1-rsLxgHfnwDstwos6m0nD&cshid=1588222575910

Zur Förderung der weiteren Verbreitung der eID-Funktion von 
Personalausweisen hat der Gesetzgeber beschlossen, Personalausweise 
künftig nur noch mit aktivierter eID-Funktion auszugeben. Lediglich bei 
Minderjährigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 16 Jahre alt 
sind, wird der Ausweis weiterhin mit deaktivierter eID-Funktion ausgegeben.
Es gibt für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, somit keine 
Entscheidungsmöglichkeit mehr, ob die eID-Funktion aktiviert werden soll oder 
nicht. Der Ausweisinhaber hat jedoch selbstverständlich weiterhin die 
Entscheidung, ob er die eID-Funktion etwa in einer Online-Anwendung 
(beispielsweise bei der Online-Beantragung eines Führungszeugnisses - 
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/) nutzen will oder nicht.
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BVB565 
Fragesteller
 05.05.2020, 22:45
@MagicMaxMan095

Das müsste doch gegen die DSGVO verstoßen, zumal damit richtig Schindluder getrieben werden kann.

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