Wieso muss man bei Krankheit noch am ersten Tag zum Arzt um eine Krankmeldung zu bekommen?

2 Antworten

Du verwechselst so einiges.

Gesetzlich 3 Tage bis man zum Arzt geht, aber die AU gibt es erst ab dem Tag, wo man hingeht.

Und vertraglich kann auch AU ab 1. Tag geregelt sein.

Die Regelung abVorstellungstag ist Standard und braucht nicht diskutiert werden.

Rückwirkend geht nur im begründeten Ausnahmefall.. Du hättest wenigstens beim Doc anrufen sollen.

Mit AU abgeben hat das nichts zu tun.

Merks Dir fürs nächste Mal.

Die 4 gearbeiteten Stunden werden übrigens als Arbeitszeit gezahlt.


Familiengerd  17.11.2021, 20:02
Die 4 gearbeiteten Stunden werden übrigens als Arbeitszeit gezahlt.

Der gesamte (abgebrochene) Arbeitstag ist "wie normal gearbeitet" zu bezahlen.

Und vertraglich kann auch AU ab 1. Tag geregelt sein.

Das kann der Arbeitgeber auch spontan und individuelle verlangen - spätestens bei der Krankmeldung des Arbeitnehmers bei ihm.

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Als Arbeitnehmer kannst du dich maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben lassen. Diese Regelung besteht erst seit dem >4. März 2016<. Auch wenn Du dich rückwirkend krankschreiben lassen, bist Du dazu verpflichtet, erneut einen Arzt aufzusuchen, wenn die Krankheit länger dauert als in der Krankschreibung vermerkt.

Was bedeutet 3 Tage rückwirkend? Maximal drei Tage rückwirkend krankschreiben bedeutet, dass Du seit des Beginn der Arbeitsunfähigkeit nur drei Tage Zeit hast, einen Arzt aufzusuchen um fuer deinen Arbeitgeber eine Krankschreibung ausstellen lassen können.

Falls du krank einen halben Tag gearbeitest hast (z.B. Kommt- / Geht- / Gleitzeit ?), gibt es drei einfache Moeglichkeiten.

  1. Die Kommtzeit streichen (Ansprechpartner Chef, Sekretaerin etc. d.h. Krank-Tag)
  2. Die Gehtzeit manuell eintragen oder aendern (Tolerante Chefs setzen die Gehtzeit dann so, das dieser Tag mit Plus minus Null aufgeht).
  3. Oder falls du beides gestempelt hast, einfach so stehen lassen, dann hast du halt an diesen Tag ein paar Std'en minus, bei gleitende Arbeitszeit kein Problem.

Familiengerd  17.11.2021, 20:00
dann hast du halt an diesen Tag ein paar Std'en minus

Nein.

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitstag wegen einer Erkrankung abbricht, hat der Arbeitgeber diesen Tag dennoch so zu bezahlen "wie normal gearbeitet".

Es entstehen dadurch keine Minusstunden!

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onlineopa  18.11.2021, 09:22
@Familiengerd

"Eine Hand waescht die andere". Da mein Arbeitgeber so kulant war das ich fuer bis zu 3 Fehl-Tagen nicht einmal ein aerztliches Attest benoetigt habe, Anruf genuegte, waren mir ein paar Stunden plus minus eigentlich immer "schei...ss" egal. Dies ist eine persoenliche Zusatz-Information zu meinen Pkt 3). Arbeitgeber damals Siemens UB MED heute Siemens Healthlineers AG. (die momentanen Regelung ist mir natuerlich nicht mehr bekannt da bereits seit Jahren Rentner).

Deshalb verstehe ich dein absolutes (alleinstehendes) Nein nicht. Ich hatte nie wegen ein paar Stunden mit meinem Arbeitsvertrag (Gleitzeit) Probleme. Jeder ist natuerlich aber auch fuer den Abschluss seiner eigenen Vertraege verantwortlich und muss mit diesen leben. Juristerei, Arbeitsrecht, Faulheit ... ist die eine Seite einer Medallie, ... Arbeitsklima, Motivation, Fleiss ... die andere Seite. Wo kein Klaeger bzw. "Drueckeberger" ist, ist auch niemand der die gestempelte Kommt- und Gehtzeit kontrolliert.

Auch meine Punkte 1+2 sind mehr auf das Miteinander (Gespraech) als auf einen Konflikt (Streit) ausgelegt. Aber Deutschland ist und war schon immer ein Land der Neid- und Streithammel (meine Meinung, Erfahrung) wo jeder nach dem Staat (Gesetze, Regelungen) schreit und fast niemand mehr etwas selber tut bzw. persoenlich regelt. War ein persoenlicher Auswanderung-Grund mehr.

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Familiengerd  18.11.2021, 10:26
@onlineopa
Da mein Arbeitgeber so kulant war das ich fuer bis zu 3 Fehl-Tagen nicht einmal ein aerztliches Attest benoetigt habe

Das hat mit "Kulanz" des Arbeitgebers überhaupt nichts zu tun, sondern entspricht der gesetzlichen (allerdings abdingbaren) Norm!

Deshalb verstehe ich dein absolutes (alleinstehendes) Nein nicht.

Was heißt hier "absolutes (alleinstehendes) Nein"??

Ich habe mit dem "Nein" Deiner Aussage widersprochen und die Erklärung gegeben, wie es sich rechtlich verhält.

Juristerei, Arbeitsrecht, Faulheit ... ist die eine Seite einer Medallie, ...

Es ist einfach nur polemisch-demagogischer Blödsinn, "Juristerei, Arbeitsrecht" gleichzusetzen mit "Faulheit" und "Klaeger" mit "Drueckeberger"!

Grundsätzlich: Das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist erst einmal ein Vertrags- und damit ein rechtliches Verhältnis. Wenn es um Rechte und Pflichten geht, ist das zunächst eine Frage, die rechtlich zu klären ist, d.h. dass ein Arbeitnehmer (wie der Arbeitgeber) überhaupt erst einmal wissen muss, was er darf und was nicht. Ob man sich dann stur danach richtet oder aber abwägt, welches Verhalten sinnvoll, angemessen ist, das ist wieder eine (situationsbezogen) ganz andere Frage.

Das alles gilt umso mehr, als im gegenseitigen Verhältnis der Arbeitgeber der in der eindeutig machtvolleren sozialen Position Stehende ist.

Du suggerierst mit Deinen rosarot beschönigenden Aussagen die Einheit von Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers und sprichst dem Arbeitgeber "Großzügigkeit" zu, wo es lediglich um die Umsetzung von Rechtsnormen geht.

Es würde mich nicht wundern, wenn demokratische Einrichtungen wie Gewerkschaften und Betriebsräte "Teufelszeug" in Deinen Augen wären.

Dein letzter Satz ("Aber Deutschland ist und war schon immer ein Land der Neid- und Streithammel [...]") ist einfach nur Blödsinn in der Stilisierung eigener persönlicher Meinung/Erfahrung zur Allgemeingültigkeit. Und wenn das Deine eigene Erfahrung ist, bist Du selbst ja wohl einer dieser "Neid- und Streithammel" gewesen!

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onlineopa  18.11.2021, 10:36
@Familiengerd

Kann mich leider nicht entsinnen jemals in einem Rechtsstreit (strafrechtlich oder BGB) verwickelt gewesen zu sein. Habe auch mehr Feunde als Feinde, wobei sich die zweite Gruppe aber eben aus Neidhammeln, Verschwoerungstheoretikern und Besserwissern zusammenstellt. ein zufriedener Aussteiger.

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Familiengerd  18.11.2021, 12:01
@onlineopa

jemals in einem Rechtsstreit (strafrechtlich oder BGB) verwickelt gewesen zu sein

Habe ich auch nicht behauptet. Im Übrigen muss eine solche Verwicklung auch kein Indiz für einen "Neid- und Streithammel" sein.

Aber vielleicht solltest Du Dich besser etwas weniger verallgemeinernd ausdrücken, sondern differenzierter. Das beugt dann auch Missverständnissen und Unterstellungen vor!

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